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solange es menschen gibt zerstören sie andere Menschen. es wird NIE frieden geben es gibt nur waffenstillstand
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hier haste mal ne seite
The Vietnam War da sind auch noch ne menge links mit dabei ich muss mal schauen ob ich die anderen links noch habe Veterans http://pzzzz.tripod.com/namtour.html http://members.aol.com/viperash50/page2/index.htm |
An alle "Mensch = das Böse"-Heulsusen. Ersetzt in euren Ausführungen "der Mensch" durch "ich" und "die Menschen/die Menschheit" durch "wir". Ansonsten klingt das so, als wärt ihr was Besseres. Danke.
Zum Thema: Ja, das war der Polizeichef von Saigon der während der Tet-Offensive einen Vietcong hinrichtet. |
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Oder war das bei einer anderen Exekution? Mein altes Gehirn macht nicht mehr so mit, wie ich mir das wünschen würde :D |
Der Vietcong auf dem Bild gehörte zu jenen Truppen die während der Tet-Offensive in Zivilkleidung in die Hauptstadt Saigon eindrangen und Regierungsgebäude angriffen.
Die Exekution hat nichts mit Kurzschlusshandlung zu tun. Der Vietcong war einfach ein Soldat in Zivilkleidung ohne erkennbare Abzeichen. Und solche Gegner können gemäß der Haager Landkriegsordnung ohne Prozess exekutiert werden. |
Laut Genver Konvention war die Aktion illegal, da es sich dabei dann um einen Kriegsgefangenen gehandelt hat.
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EDIT: definition von Kriegsverbrechen Zitat:
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Nein, weil die Genfer Konvention nicht auf Guerilla-Einheiten angewendet werden kann... Und das waren die Vietcong nun mal...
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hallo ! steh ich im wald wo haste denn das her ? kopschuettel |
Von einigen Militärs... Unser Zentrum Jagdkampf gilt auch als Guerilla-Einheit -> keine Genfer Konventionen für sie im Falle des Falles...
Ich denk mal, das is daher, dass Guerillas keine Soldaten sind und da in der Genfer Konvention nur von Soldaten die Rede is -> Pech gehabt... :ka: |
ich glaubs nicht
die genfer gillt fuer alle menschen erst mal un den rest legt sich die eine oder andere regierung grad so wie es ihr in den kramm past die amis machens ja grad mal wieder vor *guantanamo* wo sie 13 - 14 jaehrige kinder einsitzen haben Die Regeln der Menschlichkeit Als Teile des humanitären Völkerrechts regeln die Genfer Abkommen den Schutz, die Hilfe und die Behandlung der Opfer von Kriegen. Bis Ende 2000 haben ca 189 Staaten dieses Abkommen unterzeichnet. Die weitere Verbreitung der Akzeptanz dieser Abkommen ist eines der Hauptanliegen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. I. und II. Genfer Konvention Verwundete, kranke und schiffbrüchige Soldaten müssen geschont und geschützt, gerettet und gepflegt werden. Gefallene dürfen nicht geplündert werden, sie sollen identifiziert und nach den Riten ihrer Religion bestattet werden. Sanitäts- und Seelsorgepersonal ist durch das Schutzzeichen des Roten Kreuzes gekennzeichnet und in seiner Arbeit geschützt. Sanitätsgebäude, -formationen, -fahrzeuge und -material dürfen nicht angegriffen werden. III. Genfer Konvention Kriegsgefangene sind jederzeit mit Menschlichkeit zu behandeln. Sie sind wie eigene Soldaten zu versorgen. Sie dürfen ihr persönliches Eigentum behalten. Sie sollen ihren Glauben und auch Sport ausüben dürfen. Sie sollen Post an ihre Angehörigen schicken dürfen. IV. Genfer Konvention Zivilpersonen dürfen nie angegriffen werden und sind jederzeit mit Menschlichkeit zu behandeln. Zivilkrankenhäuser sind unbedingt zu schützen. I. Zusatzprotokoll Der Anwedungsbereich ist auf internationale bewaffnete Koflikte erweitert, in denen Völker gegen Kolonialherrschafft und fremde Besetzung sowie gegen rassistische Regime in Ausübung ihres Rechts auf Selbstbestimmung kämpfen. Verboten sind Waffen und Kriegsmethoden, die überflüssige Verletzungen und unnötige Leiden sowie ausgedehnte, langanhaltende und schwere Umweltschäden verursachen. Verboten sind auch unterschiedslose Angriffe, Aushungern von Zivilisten, Zerstörung von lebensnotwendigen Objekten, Kulturgut und Anlagen, die gefährliche Kräfte enthalten (Staudämme, Kernkraftwerke) Unverteidigte Orte und entmilitarisierte Zonen dürfen nicht angegriffen werden. Die Familienzusammenführung wird erleichtert. Eine internationale Untersuchungskommission wird eingerichtet. II. Zusatzprotokoll Hier werden Schutzbestimmungen in nicht-internationalen Konflikten (Bürgerkriegen) geregelt, mit ähnlicher Tendenz, jedoch nicht so ausführlich wie die vorangegangenen Vereinbarungen. Genfer Abkommen |
Als Soldaten gelten nur und ausschließlich diejenigen, die in Uniform kämpfen und damit eindeutig einer Partei zuzuordnen sind. Für diese gilt die Genfer Konvention. Siehe dazu die passenden Ausschnitte aus der Haager Landkriegsordnung:
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Unser Z Jak gilt nicht als Guerilla-Einheit, da in Uniform kämpfend. Sie wenden lediglich teilweise Guerilla-Taktiken an ... |
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