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-   -   gibt es das deutsche reich noch? (http://www.cncforen.de/showthread.php?t=48536)

daabrippa 01-08-2004 23:24

@ONeill, nicht nur alles lesen! Dann hättest Du untenstehendes auch so verstanden wie ich es gesagt hab. Aber egal. Will keinen Streit. Deine Meinung, meine Meinung, was solls...

Zitat:

Ja ok, aber im Zusammenhang mit Craims Frage stellt sich mir das eher so dar, als ob er sich auf die letzten paar Jahre bezogen hat (Kapitulation etc.)
@Surli Gute Idee, Polen wär auch noch ne Alternative! :D

Müde Grüße :nos:

saemikneu 02-08-2004 01:11

Wir hatten das mal in Geschichte. Das grosse heilige römische Reuch deutscher Nation wurde abgeschafft. Naja, kann auch nicht stimmen, mein Lehrer ist ja nur ein kleiner Schweizer, dessen Vorfahren einst Untertahnen der Österreicher waren. (bis Rudolf 1648 die Reichsfreiheit verkündete)

Raskolnikow 02-08-2004 01:21

Ja, das liebe Heilge Römische Reich existiert schon seit 1806 nicht mehr...

Enigma 02-08-2004 06:22

wurde dann aber nicht 1860 das zweite, und dann durch Hitler das 3. (tausendjährige :lol: ) Reich gegründet?

hippiekiller 02-08-2004 06:44

also soweit ich noch weis aus der schule wurde des 1. dt reich von einem otto oder so ähnlich gegründet(vor der ersten jahrtausendwende glaub ich) des 2. dann im spiegelsaal von versaille 1871 und des dritte von adolf hitler.

mfg ausn bergen

craim 02-08-2004 06:52

Zitat:

Zitat von craim
o. war Otto von Bismark ein NAZI????????????????????????????????????
der hat das Deutsche reich immer hin gegründet unteranderen!!!!!!

Datt is der Otto ....fals einer an Walkes dachte ... :D

aber der OttO hat auch ein reich gegründet nämlich das:
``Ostfriesische Reich´´ liegt irgend wo in der nähe von solch einem hohen leuchtturm .. :angel:

Craim .....OttO find ich gut !

Enigma 02-08-2004 07:47

Zitat:

Zitat von craim
Datt is der Otto ....fals einer an Walkes dachte ... :D

Falsch :D
gemeint war Otto II. (973-983), er war der erste Kaiser des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation"

AgentLie 02-08-2004 08:12

Ich würd sagen Deutschland wurde mit der Aufteilung des ehemaligen Karlsreiches gegründet. In dem Vertrag von Verdun (843) wurde die Teilung des Karolingerreiches nach dem Tode Ludwigs des Frommen (840) in Westfranken (Karl der Kahle), Ostfranken (Ludwig der Deutsche) und ein Mittelreich (Lothar I.) manifestiert.
Edit: Oh, ganz übersehen. Das wurde ja schon gesagt... ;)

m1a22 02-08-2004 12:14

Veto, tut mir leid Enigma, aber da liegst du mit der Begrifflichkeit falsch. Du hast zwar recht, dass Otto der II ein Reich gegründet hat, aber das war nun mal "nur" das Heilige Römische Reich deutscher Nation.
Das Deutsche Reich als Einheitsstaat ist durch die Bestrebung Preussens unter seinem Kanzler Otto von Bismarck enstanden (der preussische König und spätere deutsche Kaiser Wilhelm I. hat sich da eigentlich rausgehalten).
Das Deutsche Reich und das Heilige Römische Reich sind also zwei Paar Stiefel ;). Deutschland als Fläche kannst du dem Heiligen Römischen Reich zugestehen, aber der deutschen Staat entstand erst 1871.

hippiekiller 02-08-2004 13:49

und wie kommt der hitler dann drauf das dritte "tausendjährige" reich auszurufen ? wenn jetz des von dem otto keins war ? bleibt nur mehr des von 1871 und des unter hitler. und wo zum henker is dann das dritte ???

mfg ausn bergen

ONeil 02-08-2004 14:46

So würde ich das beschreiben:

Erstes Reich = Ostfränkisches Reich, Erster Kaiser: Ludwig der Deutsche (843-876)
Zweites Reich = (Heiliges)Römisches Reich[deutscher Nation], Erster Kaiser: Otto I., der Große (962-973 römischer Kaiser)
Drittes Reich = Hitler

Psycho Joker 02-08-2004 15:53

Zitat:

Zitat von ONeil
So würde ich das beschreiben:

Erstes Reich = Ostfränkisches Reich, Erster Kaiser: Ludwig der Deutsche (843-876)
Zweites Reich = (Heiliges)Römisches Reich[deutscher Nation], Erster Kaiser: Otto I., der Große (962-973 römischer Kaiser)
Drittes Reich = Hitler

Falsch, das 2. Reich ist ganz klar das Deutsche Reich von 1871. Als 1. Reich hat Hitler wahrscheinlich das Heilige Römische Reich Deutscher Nation angesehen, auch wenn das (wie m1a22 schon feststellte) nicht dasselbe ist wie das Deutsche Reich.

hippiekiller 02-08-2004 16:16

Zitat:

Zitat von Psycho Joker
Falsch, das 2. Reich ist ganz klar das Deutsche Reich von 1871. Als 1. Reich hat Hitler wahrscheinlich das Heilige Römische Reich Deutscher Nation angesehen, auch wenn das (wie m1a22 schon feststellte) nicht dasselbe ist wie das Deutsche Reich.

dass reich vor hitler war sicher des von 1871. umsonst hat sich der dt könig ja net im spiegelsaal zum kaiser krönen lassen.

und zum dritten reich ich würd sagen historisch gesehn begann des ja 1933 oder net ?

mfg ausn bergen

ONeil 02-08-2004 16:39

Zitat:

Zitat von Psycho Joker
Falsch, das 2. Reich ist ganz klar das Deutsche Reich von 1871.

Stimmt, hatte ich vergessen...

elmoero00 02-08-2004 18:38

Zitat:

Zitat von craim

es gibt ecken da darfst du abend nach 18uhr kein mädchen auf der straße küßen u. was weiß ich noch ...gab da mal einen filmbeitrag



:rofl:
u.a. gibt es in new york ein gesetz das man nicht aus der strassenbahn auf kanninchen schiessen darf :rofl:
da stellt sich natürlich die frage warum es so ein gesetz gibt, viell. weil das schonmal einer gemacht hat?
das hätt ich gern gesehn :rofl:
naya sry für den spam, mir ist übrigens auch bewusst das der nicht zum thema beiträgt, aber das musst ich yez mal schreiben *roll

craim 02-08-2004 21:09

Zitat:

Zitat von craim
Datt is der Otto ....fals einer an Walkes dachte ...:D

Zitat:

Zitat von Enigma
Falsch :D
gemeint war Otto II. (973-983), er war der erste Kaiser des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation"

Zitat:

Zitat von m1a22
Veto, tut mir leid Enigma, aber da liegst du mit der Begrifflichkeit falsch. Du hast zwar recht, dass Otto der II ein Reich gegründet hat, aber das war nun mal "nur" das Heilige Römische Reich deutscher Nation.
Das Deutsche Reich als Einheitsstaat ist durch die Bestrebung Preussens unter seinem Kanzler Otto von Bismarck enstanden (der preussische König und spätere deutsche Kaiser Wilhelm I. hat sich da eigentlich rausgehalten).
Das Deutsche Reich und das Heilige Römische Reich sind also zwei Paar Stiefel ;). Deutschland als Fläche kannst du dem Heiligen Römischen Reich zugestehen, aber der deutschen Staat entstand erst 1871.

@Enigma http://smilies.cncforen.de/generator...ch%0D%0AEnigma http://smilies.cncforen.de/smilies/D.KA.Grimasse.gif :p :dav:

Churchill 03-08-2004 00:07

Zitat:

Zitat von elmoero00
u.a. gibt es in new york ein gesetz das man nicht aus der strassenbahn auf kanninchen schiessen darf

In New York gibt's aber keine Straßenbahn.

Surli 03-08-2004 00:41

Das ist ja der Witz an der Geschichte, das Gesetz wurde erlassen als es noch keine U-Bahn gab... und ist noch immer rechtskräftig...
Es gibt Homepages die voll mit solchen Gesetzen sind, die meissten davon aus Amerika, da Gerichtsbeschlüsse später Gesetz sind (oder so was in der art), ich interessiere mich ehrlich gesagt nicht so sehr für das Amerikanische Rechtssystem... (Sofern von Recht gesprochen werden kann aber das lassen wir da mal raus)

Churchill 03-08-2004 01:56

Ja, das amerikanische Rechtssystem ist von England übernommen. Und das geht ursprünglich vom System "Urteil aus Erfahrung" oder Erfahrungsrecht aus, auch wenn sich da inzwischen schon vieles abgeschliffen hat. (Im Gegensatz dazu steht das römische Recht, wozu die gesamte kontinentaleuropäische Rechtstradition gehört.)

Das heißt, wenn ein völlig neuer Fall auftaucht, urteilt der Richter nach den vorhandenen Gesetzen. Das ist aber sehr selten. Bei einem mit einem alten gleichartigen Fall urteilt er aber so, wie der vorige Richter einen solchen Fall beurteilt hat. Ein Vorgehen ist also dann legitim, wenn es schon einmal vorgenommen wurde und es muß dann unbedingt ebenso geurteilt werden.

Man vergleiche dazu in "Zeugin der Anklage" den Antrag des Anwalts, noch einmal in die Beweisaufnahme einzutreten. Dazu bringt er drei Bücher aus dem sogenannten "Corpus Juris Secundum" mit, das sind die gesammelten alten Fälle, die im englischen Rechtssystem eben verbindlich werden. Daraus legt er dem Richter drei Fälle vor, wo schon einmal nach Abschluß der Beweisaufnahme wieder in diese eingetreten wurde und weist darauf hin, daß der Richter an einem dieser Prozesse als junger Staatsanwalt beteiligt war und auch sein Antrag auf Nichtwiederaufnahme damals vom Richter abgelehnt wurde.
Daraufhin genehmigt er die Wiederaufnahme.

Surli 03-08-2004 11:24

Ist das der Grund, für all diese verrückten Gerichtsentscheide in Amerika?
Ich meine wenn ein Einscheid gefallen ist, ist im wiederholungsfall das Urteil normalerweise gleich, vielleicht noch ein bisschen extremer, der nächste Fall dann wieder ein bisschen und so kann sich das dann in diese Absurditäten hineinsteigern oder nicht?

hippiekiller 03-08-2004 20:21

Zitat:

Zitat von Churchill
Ja, das amerikanische Rechtssystem ist von England übernommen. Und das geht ursprünglich vom System "Urteil aus Erfahrung" oder Erfahrungsrecht aus, auch wenn sich da inzwischen schon vieles abgeschliffen hat. (Im Gegensatz dazu steht das römische Recht, wozu die gesamte kontinentaleuropäische Rechtstradition gehört.)

Das heißt, wenn ein völlig neuer Fall auftaucht, urteilt der Richter nach den vorhandenen Gesetzen. Das ist aber sehr selten. Bei einem mit einem alten gleichartigen Fall urteilt er aber so, wie der vorige Richter einen solchen Fall beurteilt hat. Ein Vorgehen ist also dann legitim, wenn es schon einmal vorgenommen wurde und es muß dann unbedingt ebenso geurteilt werden.

Man vergleiche dazu in "Zeugin der Anklage" den Antrag des Anwalts, noch einmal in die Beweisaufnahme einzutreten. Dazu bringt er drei Bücher aus dem sogenannten "Corpus Juris Secundum" mit, das sind die gesammelten alten Fälle, die im englischen Rechtssystem eben verbindlich werden. Daraus legt er dem Richter drei Fälle vor, wo schon einmal nach Abschluß der Beweisaufnahme wieder in diese eingetreten wurde und weist darauf hin, daß der Richter an einem dieser Prozesse als junger Staatsanwalt beteiligt war und auch sein Antrag auf Nichtwiederaufnahme damals vom Richter abgelehnt wurde.
Daraufhin genehmigt er die Wiederaufnahme.

lölöl des is ja hammer des is ja ein "tolles" system wen einmal ein richter falsch entscheidet entscheiden alle andren in nachfolgenden fällen auch falsch löl da greif ich mir aufs hirn omg

mfg ausn bergen

Churchill 04-08-2004 03:46

Ich bin auch der Meinung, daß das römische Recht dem angelsächsischen strukturell überlegen ist.

Ganz so abwegig ist das Erfahrungsrecht aber auch nicht. Man ist wohl von dem Gedanken ausgegangen, daß für dieselbe Tat immer dieselbe Strafe verhängt werden soll. Wenn also jemand einen mit einem Hammer ermordet und er erhält dafür 20 Jahre Knast, dann soll der nächste Hammermörder auch wieder 20 Jahre bekommen. Sonst wäre es ja ungerecht! So in etwa.

Das bezieht sich aber nicht auf die Schuldfrage. Die wird in großen Kriminalfällen in England durch Geschworene entschieden. Die gab es in Deutschland auch und zwar bis 1923. Jetzt gibt es nur noch Laienrichter, sogenannte Schöffen.

Das heißt, 12 Geschworene wohnen dem Prozess bei und stimmen dann ab, ob der Angeklagte schuldig ist. Dabei sind nur einstimmige Urteile gültig. Stimmt also ein Geschworener für unschuldig, erfolgt ein Freispruch.
Der Richter bestimmt dann nur das Strafmaß, falls ein Schuldspruch durch die Geschworenen erfolgt. Da er das dann noch nach einem gleichartigen alten Fall bestimmt, bleibt für ihn wirklich nicht sehr viel zu entscheiden. Er ist mehr ein Moderator des Prozessverlaufs, besonders in den USA.

Insofern kann der Richter gar nicht falsch entscheiden, denn das Urteil setzt ja immer voraus, daß die Tat tatsächlich geschehen ist. Und das Strafmaß wird auch nicht allmählich erhöht, sondern steht fest, weil ja jeder Richter an das zuerst ausgeworfene Strafmaß gebunden ist. Also etwa 20 Jahre für einfachen Mord mit einem Hammer.

elmoero00 04-08-2004 18:53

Zitat:

Zitat von Churchill
In New York gibt's aber keine Straßenbahn.



stimmt!
das war nämlich ne u bahn...

RoteZora 04-08-2004 19:22

In Deutschland gibt es aber auch keine 12 Laienrichter.
Soweit ich mich erinnere sind in der sogenannten "kleinen Strafkammer" 1
Richter und zwei Schöffen, in der "großen Strafkamme" 2 Schöffen und 3
Richter. Die Verhandlung wird von einem Richter geführt, die Schöffen können
aber Fragen stellen und wirken am Urteil mit.

craim 04-08-2004 22:48

Zora kennt sich ja verdächtig gut aus ....:twink:


























Craim der dieses von zora geschriebene bestätigen kann

Churchill 05-08-2004 11:09

Zora: Sie wirken nicht nur mit, sie sind vollwertige Richter. Nur haben sie nicht den Vorsitz, also obliegt die Verhandlungsführung immer einem Berufsrichter.

Sie stimmen auch über das Urteil ab und haben ein Vetorecht, sofern es zugunsten des Angeklagten ausfällt. Also, wenn das Stimverhältnis bei der Großen Strafkammer 3:2 gegen den Angeklagten ist, aber beide Schöffen zum beispiel für unschuldig votiert haben, lautet das Urteil unschuldig. Also eine Art Sperrminorität.

Übrigens, das es 12 Schöffen gibt, habe ich nie behauptet.

Gruß,

Churchill
(Der Erleuchtete)

Surli 05-08-2004 11:17

Der Erleuchtete... Der von sich geblendete... :bunker:

Germane45 05-08-2004 11:21

Zitat:

Zitat von craim
Zora kennt sich ja verdächtig gut aus ....:twink:





Craim der dieses von zora geschriebene bestätigen kann

Aus zuverlässiger Quelle kann ich nur sagen, das Zora auch eine Amtsperiode als Schöffe tätig war und mit den Rechten und Pflichten vertraut ist. :twink:

Churchill 05-08-2004 12:23

Ich denke mir, daß Zora eine ganz vernünftige Schöffin war, die sicher keinen wegen einer Zigarette Hasch in den Knast geschickt hat.
Stelle mir eher vor, daß sie so jemanden zu 10 Liegestützen, abzuliefern sofort, verurteilt hätte. :D

Also wenn ich zwischen den üblichen Leuten und Zora als Richter wählen müßte, würd ich Zora bei weitem vorziehen.

P.S. Surli: Nur der Blinde kann den göttlichen Glanz nicht erkennen. :jupp:

Surli 05-08-2004 12:54

Warte nur mir fällt schon noch was ein :freu:


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