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ComSubVie 14-09-2003 22:07

Zitat:

Original geschrieben von Zeus
ums nochmal zu erklären:
jeder normal mensch bekommt ne gelbe für solche bemerkungen Habens sie dir ins gehirn geschissen, als ich diesen satz umgedreht habe (zugegeben nicht als frage formuliert) was bei diesem ausdruck nur eine formalität ist und die bedeutung nicht verändert bekam ich ne gelbe ;)
die, die auf der seite der asdmins, mods waren bekamen nicht ml ne verwarnung !!!
ich nahm nur schimpfwörter auf die jeweils derjenige gegen mich richtete, gut keine feine ausdrucksweise, aber ist es die feine art zu 10 auf mich loszugehen??? bei jemandem der dass noch rechtfertigen kann glaub ich echt an ein schlechtes elternhaus ;)

da ich nicht genug zeit habe alle threads zu lesen, vergebe ich karten auch nur in denen die ich lese, und lesen tu ich meistens die auf die ich aufmerksam gemacht werde; soll heißen das es genauso gelbe geregnet haben könnte wenn irgendwer irgendwen von uns admins auf die entsprechenden postings aufmerksam gemacht hätte. ich geb schon zu das wir als admins ALLE threads lesen sollten - oder zumindest von moderatoren auf gewisse dinge aufmerksam gemacht werden sollten. das passiert halt nicht immer und hat absolut gar nichts damit zu tun ob wer auf "unserer" seite steht oder nicht. du hast genauso das recht "diesen beitrag einem moderator zu melden" wie jeder andere auch ;)

Mr Strech 14-09-2003 23:16

So, nu mal wieder btT (wenns sein muss):

Zeus, nochmal zum mitdenken.

Das mit der GEwerbeaufsicht war natürlich Quatsch, es ist das Ordnungsamt, das für Veranstaltungen zuständig ist. Mein Fehler. ;)

Ich weis nicht, mit wehm du dich da Unterhalten haben willst, aber ich stelle die Aussagen einfach mal in Zweifel.

Die Versammlungsstättenverordnung ist in erster Linie fürs Theater geschrieben worden. Da steht auch viel Zeug drin, was man normalerweise nicht braucht. Wenn du allerdings meine Posts gelesen hättest, währe dir nicht entgangen, das da auch Bühnen und Scenenflächen mit drin sind. Ich denke Bühnen sind klar und Scenenflächen sind allgemein Orte, wo etwas dargeboten wird. Ergo, da deine Band auf einer Bühne steht, oder dies zumindest auf einer Scenenfläche macht, fällst du da schon mal drunter.
Zu deinem "das ist auf Privatgrund". Das kannste vergessen. Das sind Gesetze und diese gelten überall.
Als Beispiel. Nach der Gesetzeslage müsstest du, wenn du zum Beispiel einen Kanonenschlag mitte August in deinem Garten anzünden möchtest, dir eine Genemigung einholen. Ist lächerlich, ist aber so. Ein anderes Beispiel. Wenn die Firma Siemens auf ihrem Werksgelände eine Feier für Mitarbeiter macht und es dort eine Pyroshow geben soll, muss auch diese genemigt werden.

So, zurück zu dem Link, den ich dir gepostet hab. Wenn du das mal gelesen hättest, hättest du mitbekommen, das auf Bühnen ersteinmal Feuer und offenes Licht verboten sind. Einfach mal so und aus Prinzip. Naturlich kann man solche achen trotzdem machen, aber nur unter gewissen Voraussetzungen.

Hier die BGV C1

Lies dir das mal im besonderen ab Seite 31 durch!

Da wird im Zusammenhang mit Pyrotechnischen Einheiten das Sprengstoff Gesetz (SprengG) genannt. Ich komme hier nur deshalb drauf, da du ja nicht nur Feuer haben möchtest, sondern du Sachen abfackeln möchtest, Mangnesium etc..


Wenn du das alles gelesen hast und auch verstanden hast gehste nochmal ins Rathaus und zu deinem Feuerfachmann und bestellst beste Grüße von dem Trottel, der keine Ahnung hat. ;)

Sven 15-09-2003 09:59

Keine Beleidigungen:
Zitat:

Bist du verrückt???
Zitat:

das hört sich echt total bedeppert an was du da vor hast
Zitat:

sry, aber es ist schon total bescheuert so etwas nur in erwägung zu ziehen...du spinnst wohl
Zitat:

Hört auf! Ich lach mich scheckig!
Diese Konfrontation eines Gaststättenverordnungsbürokraten mit einem irren Pyromanen ist zum schiessen!
Huahahahahaha!
Wie wär's mit Flammenwerfern, Zeus? Kann man ganz einfach aus Haarspraydosen machen, einfach Feuerzeug in den Sprühnebel halten!
Huahahahahaha!
Zitat:

weil sone typen sind gefährlich
für ihre mitbürger
Das würde ich als Beleidigung gelten lassen:
Zitat:

Wie dumm kann man sein ? ... und haben sie dir in das Gehirn geschissen ...Du bist echt verrückt...

Aschante 15-09-2003 12:08

Zitat:

Original geschrieben von EsSchneit
ich sage vorweg: von diesem thread habe ich nur die ersten paar posts gelesen, schreibe hier aber weil ich den vorhergehenden verfolgt hab. Ich war damals auch ein wenig stutzig, habe mir aber gedacht, das wird schon. Nun hat er die Leute im Rathaus und so gefragt (sich also wirklich gut erkundigt) und ihr flamed alle rum, finde ich nicht unbedingt fair. Er hat sich am anfang über eure ausdrucksweise beschwert, und sich dann auf das niveau einiger 'runtergelassen' wurde aber weiter unsachlich beschimpft - und jetzt bekommt ER gelb? nenene so geht's nicht, wie ich finde ist die nicht berechtigt, und wenn, dann nicht er als einziger, das geflame geht hier schon ne ganze weile so und er ist mit sicherheit nicht der einzige der hier beleidigt. :rolleyes:
Du möchtest Entscheidungen eines Admins in Frage stellen? Gerne, aber nur wenn Du Dir über die Konsequenzen klar bist. :adf:
Sorry, aber soweit kommts wohl echt noch, dass sich die Admins hier für ihre Entscheidungen auch noch in aller Öffentlichkeit in Frage stellen lassen müssen.
So ganz langsam habe ich immer mehr das Gefühl, dass wir Admins generell mal wieder die Zügel etwas mehr anziehen müssen... weil immer mehr Leute sich hier Freiheiten herausnehmen...

@ Zeus:
1. Deine Aussage, dass Du mit einem Leiter einer Feuerwehr gesprochen hast, stelle ich generell ebenfalls sehr stark in Frage. Selbst wenn Du aus Bayern kommen solltest. Ich selbst bin ebenfalls bei der Feuerwehr und mache regelmässig Wachdienst im Badischen Staatstheater. Vorbeugender Brandschutz ist das A und O. Die Idee von Dir würde sich realisieren lassen, wenn in einem Umkreis von 500 m um das Brandobjekt, weder Personen noch andere entflammbare Gegenstände zu finden sind. Der Sicherheitsabstand bei einem Feuerwerk beispielsweise, wenn es professionell gemacht wird, beträgt laut der Brandschutzverordnung 500 m. Ausnahmen bilden dabei nur Kleinfeuerwerke. Das ganze kannst Du aber gerne selbst einmal nachlesen. Die Brandschutzverordnung umfasst in etwa 30 Bücher, ohne die Bundeslandspezifischen Zusatzbücher.
Und solltest Du tatsächlich mit einem Leiter einer Feuerwehr gesprochen haben, dann bitte ich Dich, mir per PM mitzuteilen, wie ich diesen erreichen kann, da ich diesem Mann ganz einfach mal Fahrlässigkeit unterstelle, bei dem was Du angeblich von ihm gesagt bekommen hast. Aussagen dieser Art sind von einem Kommandanten oder von einem Feuerwehrmann strafrechtlich von Belang. Desweiteren darfst Du wie Strech dies bereits erwähnt hat, auch auf einem Privatgrundstück nicht alles tun und lassen was Du willst. Wenn das ganze gegen geltende Gesetze verstösst und oder andere Personen und oder Sachwerte gefährdet, dann ist dies ebenfalls verboten und wird strafrechtlich durch die Behörden verfolgt.
2. Zum Thema Beleidigungen... sicherlich waren einige Aussagen nicht so ganz das gelbe vom Ei. Jedoch Dein erster Post hier, wäre von meiner Seite aus mit einem sofortigen temp. Bann von 1 Woche belegt worden. "Wenn 2 das selbe tun, dann ist es noch lange nicht das Selbe!" Und: "Was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg auch keinem andern zu!" Also: Back kleine Brötchen und halte Dich etwas mehr im Zaum, sonst wird hier geclosed und ins Trash verschoben. Desweiteren werde ich dann die hübsche Kartensammlung auspacken und dann werde ich mir erlauben hier dem einen oder anderen ebenfalls noch die eine oder andere Möglichkeit zum Nachdenken einräumen. Sprich: Hier ist jetzt Ende mit Beleidigungen, sonst gibbet Ärger mit mich. Diskutiert normal und anständig weiter.

Zeus 15-09-2003 13:51

oki, das mit den bleidigungen wäre dann mal geklärt... obwohl die herren admins den thread unweigerlich gelesen haben müssen weil sie dareingepostet haben ;)

@strech... nö, das mit magnesiumpulver fällt flach, nachdem ich das preisschild gesehen hab... damit kein feuerwerk mehr...

im momentanen plan sind alle herunterfallenden stangen mit jeweils 2 drahtseilen gesichert, damit sie schön in dem winkel wie ich sie brauche runterfallen, sonst gibt das n chaos und keinen sauberen Einsturz, somit hab ich meinen radius und fallwinkel dann ist das keine sache mehr...

unter dem ding ist ein überdemensionaler "sandkasten" mit windschutz und... egal das dauert jetzt zu lange

alles andere muss fest verankert werden plus windschutz gegen eventualitäten, das gnaue regelwerk hat er mir gegeben, ist nochmal ca 30 seiten lang...

ich hab mir die gaststätten verordnung ausgedruckt und genau durchgelesen ;) (abgesehen von dem zeug über groß und mittelbühnen sowie was ich bei umkleideräumen und gängen beachten muss... lolig fand ich die 10%steigung bei schrägen gängen :) )

und danke noch für den neuen link

@ aschante
fahrlässigkeit kann man ihm eigentlich ned vorwerfen, da wir darauf verblieben dass er sich alles anschauen will befor ich überhaupt auf den gedanke komm das mit menschen in der nähe zu machen... also erst wenn er dann wiederrechtlich sein ok gibt darst du ihn zerfleischen


@ den wos interessiert
und wie gesagt da spielt ne band, die ist auch ned davon begeistert gegrillt zu werden... die legen komischerweise wert aus sowas wie sicherheit ;)

PS: tut zwar nicht viel zur sache aber ich wohn in Baden Würtemberg, nicht in bayern.

Dr.Death 15-09-2003 14:01

Also so hört sich das allgemeine Klima hier doch schon viel besser an. Nur mal so als Beispiel Zeus. Das deine herabstürzenden Stangen mit Seilen gesichert sind, wurde nie von dir erwähnt, ergo sind einige Reaktionen auch verständlich. Allerdings bringen Beleidigungen echt gar nichts, weder die ersten, noch die die dann zurückkommen. Außerdem ist das Off-Topic der völlig falsche Platz für Beleidigungen, da ich hier ein Mod bin und das ganz und gar net leiden kann. Dies kann nochmal an alle Übermotivierten als kleine Vorwarnung verstanden werden. Das was Aschante sagte ist mir auch schon seit längerem wieder aufgefallen und ich werde mich wieder intensiver um die Leute kümmern, die die Grenzen nicht kennen oder diese überschreiten.

In diesem Sinne seid nett zueinander, alles andere ist Kacke mit Sauce!

Mr Strech 15-09-2003 14:12

Is doch schön, wenn man sich wieder vernünftig unterhalten kann.

In meinem letzten Link findest du auch alles zum hängen und sichern. Wenn was unklar ist, frag einfach. ;)

aZe 15-09-2003 14:50

jetzt seid ihr wieder alle auf m gleichen niveau theoretisch könntet ihr nun ganz normal und sachlich weitermachen :D

Zeus 15-09-2003 19:38

ich habs noch ned ganz gelesen, aber mir tut sich ne frage auf...

da steht dass das die zuständige feuerwehr beurteilen muss, ob offenes feuer erlaubt ist, also die nötigen schutzvorrausetzungen gegeben sind...
ich denke mal ich lasses mir irgendwie schriftlich geben, aber in welcher form sollte das sein???
also was muss in das schreiben alles rein usw...
oder reicht gar ein mündlcihes ok??

und noch was... da steht fest installiertes feuerlöschsystem oder so also ein wasserschlauch, hydrant etc sollte vorhanden sein...
wenn wir da aber ohnehin pulverfeuerlöscher haben, wie siehts dann aus?? oder bestprech ich das am besten nochmal mit der dort zuständigen feuerwehr (nicht die in meinem ort)??

Mr Strech 15-09-2003 21:31

Schildere einem verantwortlichen Feuerwehrmann was du vor hast und er soll dir sagen, was du zu tun hast und genau das lässt du dir bestätigen.

gersultan 15-09-2003 23:22

Zitat:

Original geschrieben von Mr Strech
Schildere einem verantwortlichen Feuerwehrmann was du vor hast und er soll dir sagen, was du zu tun hast und genau das lässt du dir bestätigen.
lass es dir schriftlich bestätigen. Notfalls soll er sich mit einem Dienstausweis ausweisen, dessen Daten du in die schriftliche Erklärung mit übernimmst.

Auf rein mündliche Zusagen würde ich mich in solchen Dingen nie verlassen. Seblst wenn es ein Kumpel wäre...


noch ein kleiner Hinweis:

Aussagen wie "jetzt seid ihr wieder alle auf m gleichen niveau theoretisch könntet ihr nun ganz normal und sachlich weitermachen " und anderes, dass nichts mit dem Topic zu tun hat möchte ich hier nicht mehr lesen :twink:

Junker 16-09-2003 01:11

Zitat:

einem verantwortlichen Feuerwehrmann
Ist zwar gut gemeint aber es ist besser den Ortsbrandmeister oder dessen Stellvertreter drauf anzuquatschen als einen normalen Feuerwehrmann, der man grad 2 Monate in der Aktiven ist und von solchen Dingen eigentlich nicht so recht die Ahnung hat. Da sollte aber in der Wehr einer für solche Abnahmen usw zuständig sein. Den musst du dann halt bekommen.
Und Dienstausweis ist nicht überall standart. Wir haben hier seit etwa 10 Jahren keine mehr.

Junker

Zeus 16-09-2003 21:00

dass is hier nur ne freiwillige feuerwehr... ich glaub ned das wir so nen ortsbrandmeister haben ??

aber ich denke es sollte reichen schriftlich vom zuständigen feuerwehr hauptmann...

aber wass ich eigentlihc wissen wollte *g*

wie muss so ne schriftliche genemigung aussehen...

irgendwelche paragraphen rein, die sich auf die zustimmung berufen oder sowas???

Aschante 17-09-2003 02:38

Das ist egal ob es eine Freiwillige Feuerwehr ist oder eine Berufsfeuerwehr.
Ab Zugführer ist man im Bereich Vorbeugender Brandschutz geschult. (Baden Württemberg)
Im normalen Fall, wird der Kommandant aber eine Begehung anordnen und dann wird die Location besichtigt und geprüft, wie es vor Ort aussieht und welche Möglichkeiten vorhanden sind.
Pläne etc. musst Du aber dennoch vorlegen und das bereits im Vorfeld.
(Es muss geprüft werden, ob genügend Löschwasser zur Verfügung steht, wie gross die gesamte Location ist, für wieviele Personen das ganze angedacht ist, welche Fluchtwege zur Verfügung stehen, ob eine Ausbreitung von Flammen möglich ist...etc.)
Und übrigens ab einer gewissen Grösse der Veranstaltung muss sogar ein Sicherheitswachdienst eingeteilt werden, also sorich es müssen Feuerwehrleute in Arbeitsuniform vor Ort anwesend sein... das ganze wird in diesem Fall auch mit 100%-iger Sicherheit Geld kosten. Pro Kopf erhält ein Feuerwehrmann bei einer Veranstaltung einen Betrag von ca. 40 Euro. Der Einsatz jedoch wird normalerweise um einiges teurer werden. In Karlsruhe kostet eine Anwesenheit von 3 Mann Wachpersonal das Staatstheater knappe 800 Euro, bei einer Vorstellung von 2 - 4 Stunden. Wenn die Veranstaltung länger geht, dann wirds teurer. Das kannst Du aber normalerweise alles vom zuständigen Abteilungskommandanten erfahren. Und im Zweifelsfall, frag beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt nach.


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