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-   -   gibt es das deutsche reich noch? (http://www.cncforen.de/showthread.php?t=48536)

ONeil 02-08-2004 14:46

So würde ich das beschreiben:

Erstes Reich = Ostfränkisches Reich, Erster Kaiser: Ludwig der Deutsche (843-876)
Zweites Reich = (Heiliges)Römisches Reich[deutscher Nation], Erster Kaiser: Otto I., der Große (962-973 römischer Kaiser)
Drittes Reich = Hitler

Psycho Joker 02-08-2004 15:53

Zitat:

Zitat von ONeil
So würde ich das beschreiben:

Erstes Reich = Ostfränkisches Reich, Erster Kaiser: Ludwig der Deutsche (843-876)
Zweites Reich = (Heiliges)Römisches Reich[deutscher Nation], Erster Kaiser: Otto I., der Große (962-973 römischer Kaiser)
Drittes Reich = Hitler

Falsch, das 2. Reich ist ganz klar das Deutsche Reich von 1871. Als 1. Reich hat Hitler wahrscheinlich das Heilige Römische Reich Deutscher Nation angesehen, auch wenn das (wie m1a22 schon feststellte) nicht dasselbe ist wie das Deutsche Reich.

hippiekiller 02-08-2004 16:16

Zitat:

Zitat von Psycho Joker
Falsch, das 2. Reich ist ganz klar das Deutsche Reich von 1871. Als 1. Reich hat Hitler wahrscheinlich das Heilige Römische Reich Deutscher Nation angesehen, auch wenn das (wie m1a22 schon feststellte) nicht dasselbe ist wie das Deutsche Reich.

dass reich vor hitler war sicher des von 1871. umsonst hat sich der dt könig ja net im spiegelsaal zum kaiser krönen lassen.

und zum dritten reich ich würd sagen historisch gesehn begann des ja 1933 oder net ?

mfg ausn bergen

ONeil 02-08-2004 16:39

Zitat:

Zitat von Psycho Joker
Falsch, das 2. Reich ist ganz klar das Deutsche Reich von 1871.

Stimmt, hatte ich vergessen...

elmoero00 02-08-2004 18:38

Zitat:

Zitat von craim

es gibt ecken da darfst du abend nach 18uhr kein mädchen auf der straße küßen u. was weiß ich noch ...gab da mal einen filmbeitrag



:rofl:
u.a. gibt es in new york ein gesetz das man nicht aus der strassenbahn auf kanninchen schiessen darf :rofl:
da stellt sich natürlich die frage warum es so ein gesetz gibt, viell. weil das schonmal einer gemacht hat?
das hätt ich gern gesehn :rofl:
naya sry für den spam, mir ist übrigens auch bewusst das der nicht zum thema beiträgt, aber das musst ich yez mal schreiben *roll

craim 02-08-2004 21:09

Zitat:

Zitat von craim
Datt is der Otto ....fals einer an Walkes dachte ...:D

Zitat:

Zitat von Enigma
Falsch :D
gemeint war Otto II. (973-983), er war der erste Kaiser des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation"

Zitat:

Zitat von m1a22
Veto, tut mir leid Enigma, aber da liegst du mit der Begrifflichkeit falsch. Du hast zwar recht, dass Otto der II ein Reich gegründet hat, aber das war nun mal "nur" das Heilige Römische Reich deutscher Nation.
Das Deutsche Reich als Einheitsstaat ist durch die Bestrebung Preussens unter seinem Kanzler Otto von Bismarck enstanden (der preussische König und spätere deutsche Kaiser Wilhelm I. hat sich da eigentlich rausgehalten).
Das Deutsche Reich und das Heilige Römische Reich sind also zwei Paar Stiefel ;). Deutschland als Fläche kannst du dem Heiligen Römischen Reich zugestehen, aber der deutschen Staat entstand erst 1871.

@Enigma http://smilies.cncforen.de/generator...ch%0D%0AEnigma http://smilies.cncforen.de/smilies/D.KA.Grimasse.gif :p :dav:

Churchill 03-08-2004 00:07

Zitat:

Zitat von elmoero00
u.a. gibt es in new york ein gesetz das man nicht aus der strassenbahn auf kanninchen schiessen darf

In New York gibt's aber keine Straßenbahn.

Surli 03-08-2004 00:41

Das ist ja der Witz an der Geschichte, das Gesetz wurde erlassen als es noch keine U-Bahn gab... und ist noch immer rechtskräftig...
Es gibt Homepages die voll mit solchen Gesetzen sind, die meissten davon aus Amerika, da Gerichtsbeschlüsse später Gesetz sind (oder so was in der art), ich interessiere mich ehrlich gesagt nicht so sehr für das Amerikanische Rechtssystem... (Sofern von Recht gesprochen werden kann aber das lassen wir da mal raus)

Churchill 03-08-2004 01:56

Ja, das amerikanische Rechtssystem ist von England übernommen. Und das geht ursprünglich vom System "Urteil aus Erfahrung" oder Erfahrungsrecht aus, auch wenn sich da inzwischen schon vieles abgeschliffen hat. (Im Gegensatz dazu steht das römische Recht, wozu die gesamte kontinentaleuropäische Rechtstradition gehört.)

Das heißt, wenn ein völlig neuer Fall auftaucht, urteilt der Richter nach den vorhandenen Gesetzen. Das ist aber sehr selten. Bei einem mit einem alten gleichartigen Fall urteilt er aber so, wie der vorige Richter einen solchen Fall beurteilt hat. Ein Vorgehen ist also dann legitim, wenn es schon einmal vorgenommen wurde und es muß dann unbedingt ebenso geurteilt werden.

Man vergleiche dazu in "Zeugin der Anklage" den Antrag des Anwalts, noch einmal in die Beweisaufnahme einzutreten. Dazu bringt er drei Bücher aus dem sogenannten "Corpus Juris Secundum" mit, das sind die gesammelten alten Fälle, die im englischen Rechtssystem eben verbindlich werden. Daraus legt er dem Richter drei Fälle vor, wo schon einmal nach Abschluß der Beweisaufnahme wieder in diese eingetreten wurde und weist darauf hin, daß der Richter an einem dieser Prozesse als junger Staatsanwalt beteiligt war und auch sein Antrag auf Nichtwiederaufnahme damals vom Richter abgelehnt wurde.
Daraufhin genehmigt er die Wiederaufnahme.

Surli 03-08-2004 11:24

Ist das der Grund, für all diese verrückten Gerichtsentscheide in Amerika?
Ich meine wenn ein Einscheid gefallen ist, ist im wiederholungsfall das Urteil normalerweise gleich, vielleicht noch ein bisschen extremer, der nächste Fall dann wieder ein bisschen und so kann sich das dann in diese Absurditäten hineinsteigern oder nicht?

hippiekiller 03-08-2004 20:21

Zitat:

Zitat von Churchill
Ja, das amerikanische Rechtssystem ist von England übernommen. Und das geht ursprünglich vom System "Urteil aus Erfahrung" oder Erfahrungsrecht aus, auch wenn sich da inzwischen schon vieles abgeschliffen hat. (Im Gegensatz dazu steht das römische Recht, wozu die gesamte kontinentaleuropäische Rechtstradition gehört.)

Das heißt, wenn ein völlig neuer Fall auftaucht, urteilt der Richter nach den vorhandenen Gesetzen. Das ist aber sehr selten. Bei einem mit einem alten gleichartigen Fall urteilt er aber so, wie der vorige Richter einen solchen Fall beurteilt hat. Ein Vorgehen ist also dann legitim, wenn es schon einmal vorgenommen wurde und es muß dann unbedingt ebenso geurteilt werden.

Man vergleiche dazu in "Zeugin der Anklage" den Antrag des Anwalts, noch einmal in die Beweisaufnahme einzutreten. Dazu bringt er drei Bücher aus dem sogenannten "Corpus Juris Secundum" mit, das sind die gesammelten alten Fälle, die im englischen Rechtssystem eben verbindlich werden. Daraus legt er dem Richter drei Fälle vor, wo schon einmal nach Abschluß der Beweisaufnahme wieder in diese eingetreten wurde und weist darauf hin, daß der Richter an einem dieser Prozesse als junger Staatsanwalt beteiligt war und auch sein Antrag auf Nichtwiederaufnahme damals vom Richter abgelehnt wurde.
Daraufhin genehmigt er die Wiederaufnahme.

lölöl des is ja hammer des is ja ein "tolles" system wen einmal ein richter falsch entscheidet entscheiden alle andren in nachfolgenden fällen auch falsch löl da greif ich mir aufs hirn omg

mfg ausn bergen

Churchill 04-08-2004 03:46

Ich bin auch der Meinung, daß das römische Recht dem angelsächsischen strukturell überlegen ist.

Ganz so abwegig ist das Erfahrungsrecht aber auch nicht. Man ist wohl von dem Gedanken ausgegangen, daß für dieselbe Tat immer dieselbe Strafe verhängt werden soll. Wenn also jemand einen mit einem Hammer ermordet und er erhält dafür 20 Jahre Knast, dann soll der nächste Hammermörder auch wieder 20 Jahre bekommen. Sonst wäre es ja ungerecht! So in etwa.

Das bezieht sich aber nicht auf die Schuldfrage. Die wird in großen Kriminalfällen in England durch Geschworene entschieden. Die gab es in Deutschland auch und zwar bis 1923. Jetzt gibt es nur noch Laienrichter, sogenannte Schöffen.

Das heißt, 12 Geschworene wohnen dem Prozess bei und stimmen dann ab, ob der Angeklagte schuldig ist. Dabei sind nur einstimmige Urteile gültig. Stimmt also ein Geschworener für unschuldig, erfolgt ein Freispruch.
Der Richter bestimmt dann nur das Strafmaß, falls ein Schuldspruch durch die Geschworenen erfolgt. Da er das dann noch nach einem gleichartigen alten Fall bestimmt, bleibt für ihn wirklich nicht sehr viel zu entscheiden. Er ist mehr ein Moderator des Prozessverlaufs, besonders in den USA.

Insofern kann der Richter gar nicht falsch entscheiden, denn das Urteil setzt ja immer voraus, daß die Tat tatsächlich geschehen ist. Und das Strafmaß wird auch nicht allmählich erhöht, sondern steht fest, weil ja jeder Richter an das zuerst ausgeworfene Strafmaß gebunden ist. Also etwa 20 Jahre für einfachen Mord mit einem Hammer.

elmoero00 04-08-2004 18:53

Zitat:

Zitat von Churchill
In New York gibt's aber keine Straßenbahn.



stimmt!
das war nämlich ne u bahn...

RoteZora 04-08-2004 19:22

In Deutschland gibt es aber auch keine 12 Laienrichter.
Soweit ich mich erinnere sind in der sogenannten "kleinen Strafkammer" 1
Richter und zwei Schöffen, in der "großen Strafkamme" 2 Schöffen und 3
Richter. Die Verhandlung wird von einem Richter geführt, die Schöffen können
aber Fragen stellen und wirken am Urteil mit.

craim 04-08-2004 22:48

Zora kennt sich ja verdächtig gut aus ....:twink:


























Craim der dieses von zora geschriebene bestätigen kann

Churchill 05-08-2004 11:09

Zora: Sie wirken nicht nur mit, sie sind vollwertige Richter. Nur haben sie nicht den Vorsitz, also obliegt die Verhandlungsführung immer einem Berufsrichter.

Sie stimmen auch über das Urteil ab und haben ein Vetorecht, sofern es zugunsten des Angeklagten ausfällt. Also, wenn das Stimverhältnis bei der Großen Strafkammer 3:2 gegen den Angeklagten ist, aber beide Schöffen zum beispiel für unschuldig votiert haben, lautet das Urteil unschuldig. Also eine Art Sperrminorität.

Übrigens, das es 12 Schöffen gibt, habe ich nie behauptet.

Gruß,

Churchill
(Der Erleuchtete)

Surli 05-08-2004 11:17

Der Erleuchtete... Der von sich geblendete... :bunker:

Germane45 05-08-2004 11:21

Zitat:

Zitat von craim
Zora kennt sich ja verdächtig gut aus ....:twink:





Craim der dieses von zora geschriebene bestätigen kann

Aus zuverlässiger Quelle kann ich nur sagen, das Zora auch eine Amtsperiode als Schöffe tätig war und mit den Rechten und Pflichten vertraut ist. :twink:

Churchill 05-08-2004 12:23

Ich denke mir, daß Zora eine ganz vernünftige Schöffin war, die sicher keinen wegen einer Zigarette Hasch in den Knast geschickt hat.
Stelle mir eher vor, daß sie so jemanden zu 10 Liegestützen, abzuliefern sofort, verurteilt hätte. :D

Also wenn ich zwischen den üblichen Leuten und Zora als Richter wählen müßte, würd ich Zora bei weitem vorziehen.

P.S. Surli: Nur der Blinde kann den göttlichen Glanz nicht erkennen. :jupp:

Surli 05-08-2004 12:54

Warte nur mir fällt schon noch was ein :freu:

craim 05-08-2004 15:13

Zitat:

Zitat von Germane45
:twink:

Brauchst garnicht so doof kucken Germane ich bin auch erschrocken... :p

redroach 23-08-2004 08:25

zum thema: bin grade auf einer seite zu einem voellig anderem thema ueber diesen link gestolpert:
http://www.der-reichskanzler.de/

schauts euch an, diese komiker sind echt der burner! man beachte auch das schicksal des "reichsinnenministers" :D

genius 23-08-2004 12:47

vielleicht war das ein camouflage passport. man kann paesse von laendern erwerben, die es nicht mehr gibt wie rhodesien, sansibar, niederlaendisch guinea, neu granada, burma...
das ist fuer leute, die sich gerne legal eine zweite (oder dritte) indentitaet zulegen wollen, man hat ein wesentlich unauffaelligeres profil, wenn man sich in einem hotel nicht als deutscher, amerikaner oder israeli, sonder als buerger aus irgendeinem obskuren dritte welt land eincheckt.
man kann mit solche paessen auch konnten eroeffnen oder sogar versuchen durch eine passkontrolle zu kommen, aber das funktioniert nicht, wenn die passkontrolle "online" ist bzw die beamten einigermassen was drauf haben.

http://www.google.com/search?hl=en&i...flage+passport

TMOA 17-10-2004 15:30

Zitat:

Zitat von craim
Mir is von jemandem gesagt worden das er noch dem deutschem reich angehöhre was niemals untergegangen worden ist b.z.w abgeschaft wurde.
Er meinte das er eine gewisse imunität noch besitze die da sagt das er nur nach dem *alte* gesetzen vor 49 veruteilt b.z.w bestraft werden dürfe !!
Er meinte auch das er sich aus bestimmten gesetzen der bundesrepublik absetzen könne ohne wirklich straf verfolgt zu werden !!
Es gäbe nicht viele die diesen paß besitzen doch eigendlich könnte jeder ihn beantragen .
is das alles so richtig ?weiß einer von euch mehr ?

So, mir war heut morgen etwas langweilig und ich hab mich mal aufgemacht um im Internet etwas über das heutige deutsche Reich zu suchen. Gefunden hab ich dann das hier:
21 Punkte zur Situation in Deutschland
und das hier:
Rechtsgrundlagen deutsches Reich

Also wenn das so stimmt wie es dort drin steht, dann find ich die Situation schon ziemlich heftig.

hippiekiller 19-10-2004 12:37

wie krank muss man sein ... :noe:

mfg ausn bergen

Raskolnikow 21-10-2004 01:23

http://www.krr-faq.de/

craim 21-10-2004 01:46

Anscheinend weiß keiner so wirklich genau was richtig ist bzw. wie weit ;)


Edit:
Viele Gerichte verurteilen zwar diese *Reichsbürger* (nicht alle), doch in der gesamten Justiz Behörde u. dem Verfassungsschutz sind sich nicht alle einig.

gersultan 21-10-2004 01:57

Zitat:

Zitat von Raskolnikow

interessante Seite. Danke für den Link :)

m1a22 21-10-2004 11:25

Zitat:

Zitat von craim
Anscheinend weiß keiner so wirklich genau was richtig ist bzw. wie weit ;)

Öhm, dass kann man. Die sogennantn KRRs haben nen ganz gewaltigen Dachschaden und erst recht keine Legitimation. Alles schön nachzulesen, auf der Website, die Raskolnikow gepostet hat.

Elrod Cater F-K 21-10-2004 12:21

ja wie den jetzt?
wo stehen den die "richtigen" informationen??

Öhh und noch eine frage ich hab mal gehört das deutschland bis heute immer noch ein waffenstillstand mit den allierten haben aber kein bündnis oder friedensvertag haben simmt das?
Aber ich meine das es nicht stimmt sonst wären wir doch nicht in der NATO oder?

fragen über fragen ^^

Psycho Joker 21-10-2004 13:00

Zitat:

Zitat von Elrod Cater F-K
ja wie den jetzt?
wo stehen den die "richtigen" informationen??

Öhh und noch eine frage ich hab mal gehört das deutschland bis heute immer noch ein waffenstillstand mit den allierten haben aber kein bündnis oder friedensvertag haben simmt das?
Aber ich meine das es nicht stimmt sonst wären wir doch nicht in der NATO oder?

fragen über fragen ^^

Zwischen dem Deutschen Reich und den Allierten gab es nur einen Waffenstillstand. Das Deutsche Reich wurde dann ja zerschlagen und in Besatzungszonen aufgeteilt. Die Bundesrepublik ist ein komplett neuer Staat und hat daher wieder "bei Null angefangen", d.h. da die Bundesrepublik nie gegen die Allierten Krieg geführt hat, ist uach kein Friedensvertrag nötig.

m1a22 21-10-2004 13:42

Sorry PJ, das ist nicht ganz richtig. Das deutsche Reich wurde niemals zerschlagen. Es stimmt zwar, dass Deutschland in Bestzungszonen aufgeteilt wurde, aber der Staat Deutschland bzw. damals noch das Deutsche Reich wurde nicht zerschlagen, aufgelöst oder sonst etwas in dieser Richtung. Was damals aufgelöst wurde, war die Regierung und die Souveränität Deutschlands.
ich hatte es weiter oben bereits erwähnt gehabt, dass es auch nicht das Interesse der Alliierten gewesen ist, den Staat Deutschland zu eliminieren (es gab zwar Pläne dazu, aber die wurden schnell verworfen).

Zwar gab es mit der BRD und der DDR faktisch zwei (Teil-)Staaten auf deutschem Territorium, aber damit war das deutsche Reich noch immer nicht aufgelöst. Es existierte weiter, jedoch unter enem anderen Namen, nämlich nun unter der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Deutschen Reich an sich war Gesamtdeutschland gemeint und nicht ein geteiltes Deutschland. bereits 1946 haben die USA erklärt, dass der deutsche Staat (hier: das Deutsche Reich) nicht beseitigt wurde und der parlamentarische Rat in Westdeutschland hat diese Entscheidung 1948 bestätigt. Daher rührt auch die Entscheidung des BVG von 1973, auf die sich die KKRs berufen. Aber das BVG hat auch festgestellt, dass das Deutsche Reich einen neuen Namen trägt, eben jene Bundesrepublik Deutschland.

Nur war die Sachlage wie folgt: Die alte Bundesrepublik Deutschland war seit 1955 ein souveräner Staat, jedoch beschränke sich das nur auf das Territorium von Westdeutschland. Der deutsche Staat hingegen war nicht souverän, sondern unterstand noch immer der Kontrolle der Alliierten (USA, Russland, Frankreich und dem UK). Erst mit den 2+4-Verträgen und der Wiedervereinigung konnte der deutsche Staat seine volle Souveränität wiederlangen, mit einem Unterschied: Er hatte eine neue völkerrechtliche Bezeichnung, nämlich nicht mehr Deutsches Reich, sondern Bundesrepublik Deutschland.
Hinzu kommt, dass nach Art. 123 des GG alle Staatsverträge fortbestehen, die vom DR abgeschlossen wurden.

Zusammenfassend gesagt, das DR wurde nicht aufgelöst, sondern bekam einen neuen Namen.

Psycho Joker 21-10-2004 14:38

Ups, Asche auf mein Haupt. :Peace:

Bernd_XP 21-10-2004 21:40

Das Deutsche Reich wurde 1870/71 erst möglich nachdem die Franzosen durch einen umfassend gekürzten Brief zum Kriegsbeginn provoziert wurden. Und hier scheint es im weitesten Sinne ähnlich zu sein:

"Das Deutsche Reich existiert weiter als Bundesrepublik Deutschland "

Merkt ihr was? ;)

Illitsch 27-10-2004 12:06

Ich habe das thema auch mal auf einem anderem Forum zum besten gegeben !

Dort sind ein paar Leute auf deren Meinung ich eigendlich einiges gebe !

Schauts euch einfach mal an Hier !

Greetz Illitsch


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