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-   -   "Gerichtlicher Mahnbescheid" Was tun? (http://www.cncforen.de/showthread.php?t=61995)

Narodnaja 20-04-2005 17:46

Also ich kann mich täuschen, aber eigentlich sollte das erste Beratungsgespräch mit einem Anwalt kostenlos sein ? Hatte das erst vor kurzem, hab zwar eine Rechtschutzversicherung, aber glaube dass die erst zur Sprache kam, als ich den Anwalt beauftragt habe.
Du beauftragst ja keinen Anwalt, ohne den Fall vorher mit ihm zu besprechen bzw. ihm zu schildern. Und mal nachfragen, was an Kosten kommen kann, ist ja auch in Ordnung, sollte man immer machen und da schaut dich auch kein Anwalt dumm an (wenns ein vernünftiger ist).
Bei mir gingen ein paar Schreiben hin und her (ich war Kläger), mit Mahnbescheid, Klageeinreichung und Vollstreckungsbescheid, da gings um einen Streitwert von 441,- + Zinsen für ein halbes Jahr. Die ersten beiden Schreiben (Anwaltliche Mahnung und - soweit ich mich erinnere - Antrag auf Vollstreckungsbescheid) hatten sich auf etwa 150 EUR belaufen, danach hats die RS-Versicherung übernommen (Selbstbeteiligung).

Ich vermute aber mal, dass du relativ schnell auf hundert EUR kommen wirst, wenn du einen Anwalt mit deinem Fall beauftragst. Solange es zu keinem Gerichtsbeschluss kommt, zahlst du deine Anwaltskosten leider immer selber, erst ein Gericht kann den Gegner zur Übernahme verpflichten. Das ist imho in deinem Fall aber wahrscheinlich, falls es denn soweit kommt. Ob ein Gericht bei der Sachlage überhaupt einen Prozess zulässt, würde ich noch bezweifeln. Kläger wäre wahrscheinlich das Inkassobüro, und die machen sich ja nicht unbedingt mit Klagen bekannt.

Ein anwaltliches Schreiben dürfte dem Spuk wohl ein Ende bereiten.
Achja - meinen Fall habe ich gewonnen, da der Gegner aber mittlerweile insolvent war, bin ich auf dem Schaden und auf der Selbstbeteiligung sitzen geblieben :)

Naos 20-04-2005 17:50

Was würdest du mit demnach empfehlen?

Wenn ich gleich zum Anwalt renne würde er den Fall höchwarscheinlich wohl schnell regeln (was mir natürlich am liebsten wäre) - ich hab jedoch kein Bock 100€ blechen zu müssen...
...denn mit diesen 100€ wäre ich schon wieder über der "Anfangsforderung", sprich ich hätte auch wenn ich "gewinnen" würde eigentlich verloren.

Narodnaja 20-04-2005 18:03

Nunja, aber bei sowas find ich gehts ums Prinzip *g* man muss die Hunde mit ihren eigenen Waffen schlagen.

Hat sich denn was getan, seit dem du Widerspruch eingelegt hast ? Wenn ja, was ?

Naos 20-04-2005 20:21

Jupp, es kam vom Anwalt (jetzt nicht mehr vom Gericht) ein Schreiben, dass sie eine Begründung möchten. Ich schicke ihnen jetzt einfach den vorangegangenen Briefwechsel zu.

@Prinzip: Ich steh eigentlich auch auf das ganze Prinzip Gedöns - bloss seh ichs prinzipiell nicht ein auch nur einen Pfennig für die ganze Sache auszugeben (wobei ich schon genügend Stress, Porto und Zeit investiert habe :kotz: )

to be continued...

Sailor Moon 21-04-2005 05:41

Darauf würde ich gar nicht antworten. Du könntest unbeabsichtigt irgendetwas schreiben, was Dir rechtlich zum Nachteil gereichen könnte.

Die müssen beweisen, daß sie Ansprüche an Dich haben. Das können sie aber nicht...also laß sie mal machen.

Laß sie ruhig auflaufen. Einen Anwalt würde ich erst einschlaten, wenn sie klagen. Nicht eher. Dann bekommst Du auch alle Anwaltskosten ersetzt und zwar vom Kläger.

Naos 21-04-2005 07:56

Schreiben werd ich persönlich nichts. Ich werde lediglich den Schriftverkehr anhängen, den ich bereits mit dem Inkassobüro führte. Den müssten die eigentlich auch vorliegen haben...

Aber gleich mal garnicht antworten? hmmm... ...ich weiß nicht so recht.

raptorsf 21-04-2005 09:41

gar nicht anworten kann als Verweigerung gelten was sich in einem möglichen, späteren Gerichtsverfahren negativ äussern kann.

Aber wie Du siehst schreiben hier alle die ein wenig Ahnung haben im Konjunktiv, denn schlussendlich ist bei solchen Sachen fast alles möglich und niemand ist Prophet - ein Restrisiko bleibt immer.

Trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung: möglichst wenig investieren und die Gegenpartei die Arbeit machen lassen. Denn der wer das Geld will soll und muss investieren und agieren.

Ich sehs momentan gerade andersrum, ich will von einer Firma Geld welches mir zusteht. Aber wenn die auf stur schalten wird es einfach übel und man muss sich überlegen, ob es der ganze Aufwand wert ist... und genau das wird und muss Arcor ja auch bedenken...

Naos 21-04-2005 10:49

wenn sie jetzt schon vom inkassobüro übers gericht zum anwalt gekommen sind, dann denk ich werden sie auch noch weiter gehen...

MakeMeBuB 21-04-2005 17:41

Bei uns is es auch sone Geschichte. Letztens bekam mein Vater ein schreiben von T-Online. Indem stand das der Vertrag Eco gekündigt wurden ist. Wir hatten jedoch gar keinen Vertrag bei T-Online und somit haben wir auch nie etwas gekündigt. Jetzt is meinem Vater aufgefallen das T-Online schon 7 Monate lang einen Betrag von 6,95€ eingezogen hat. Daraufhin hat mein Vater dort angerufen und gefragt was das für ein Vertrag sei und das wir eigentlich gar keinen haben. Die von T-Online konnten nur sagen das es irgendein Internetzugang sein muss und das sie das ganze prüfen werden. Komischerweise habe ich aber meinen Internetzugang bei 1&1 :lol:. 1 Woche später kam ein schreiben in dem stand, dass dieser Vertrag schon lange angerechnet wird und durch die Kündigung jetzt nicht mehr angerechnet wird. Doch wer wollte das denn wissen? Tjo mein Vater fand das alles ziemlich lächerlich, aber was will man machen. Die können einem ja nicht mal richtig erklären was das fürn Vertrag ist und wann man den abgeschlossen haben soll ..... Gut, jetzt handelt es sich ja noch um einen kleinen Betrag und er wird durch die Kündigung auch nicht mehr auf der Rechnung erscheinen, aber daran sieht man mal wieder wie man heutzutage über den Tisch gezogen wird und nichts machen kann .... :rolleyes:.

MFG DanI

Narodnaja 21-04-2005 19:50

@makemebub: aber das heisst doch, die haben sieben Monate einfach einen Betrag eingezogen, den ihr jetzt auch nicht zurückbekommt ?

@Naos: Ich hab heute einen Arbeitskollegen gefragt, dessen Freundin (in Kürze Frau) Anwältin ist (die, die den Max Strauß verklagt ;)). Der meinte, schon beim ersten Gespräch halten die Anwälte i.d.R. die Hand auf, daher korrigier ich meine obige Aussage.
Dem Anwalt kannst du imho den Schriftverkehr schicken, einfach eine kurze Zeile dazu in der Art wie "Anbei der Schriftverkehr bzgl. der Angelegenheit soundso", sonst nichts weiter dazu sagen. Eigentlich reicht das Schreiben von Arcor als Begründung. Bist du zufällig selbständig ? In dem Fall könntest du nämlich auch langsam mal anfangen, den Zeitaufwand (und Porto, Kopierkosten usw.) in Rechnung zu stellen. Ob das jemand beachtet, steht auf nem anderen Blatt, aber falls es wirklich zur Gerichtsverhandlung kommt (imho unwahrscheinlich, da Sachlage absolut klar) kannst du das als Schaden anführen. Wenn du nicht selbständig bist, wirds bisschen schwerer, da du wahrscheinlich keinen Stundensatz für deine Freizeit hast.

Sailor Moon 21-04-2005 22:45

Zitat:

Zitat von raptorsf
gar nicht anworten kann als Verweigerung gelten was sich in einem möglichen, späteren Gerichtsverfahren negativ äussern kann.

Unsinn. Da kann ja jeder mit unberechtigten Forderungen an mich herantreten. Deshalb muß ich dem doch nicht antworten. Das kostet ja auch Porto und Umschlag!

Ich kann dazu nur sagen, ich habe auf so ein Rechtsanwaltschreiben nicht geantwortet und sie haben nichtmal geklagt. Von den Dutzenden Inkassobüroschreiben ganz zu schweigen.

Ich würde dem Anwalt auch deshalb keinen Schriftverkehr zukommen lassen, weil er sich dann gezielt darauf vorbereiten kann, was Du vor Gericht gegebenenfalls vorlegen wirst. Wozu ihm eine solche Vorlage geben? Wär doch dumm.

Und zu Makemebub: Dein Vater muß seinen Kontoauszug monatlich prüfen und unberechtigte Abbuchungen sofort zurückbuchen lassen.

WalnutXP 22-04-2005 04:24

Zitat:

Zitat von Narodnaja
@makemebub: aber das heisst doch, die haben sieben Monate einfach einen Betrag eingezogen, den ihr jetzt auch nicht zurückbekommt ?

Da ist er selber schuld. Ich gehe mal davon aus, dass das längst verjährt ist. Einspruch gegen eine Abbuchung muss innerhalb von 14 Tagen und nicht erst 7 Monate Später eingereicht werden. Bei mir hat mal irgendeine unbekannte Firma 250 € einziehen wollen, meine Bank hat das wegen nicht ausreichender Deckung zurückgewiesen, und mir dafür 1 € berechnet. Ich bin sofort zur Bank, und hab den einen Euro zurückverlangt. :D Haben die auch ohne Zicken gemacht. ;) Von der Firma, die abbuchen wollte, habe ich nie mehr etwas gehört....

Zitat:

Zitat von Sailor Moon
Ich würde dem Anwalt auch deshalb keinen Schriftverkehr zukommen lassen, weil er sich dann gezielt darauf vorbereiten kann, was Du vor Gericht gegebenenfalls vorlegen wirst. Wozu ihm eine solche Vorlage geben? Wär doch dumm.

Ich habe das so verstanden, als dass er hier von seinem eigenen Anwalt spricht, nicht vom Gegnerischen. Mit dem Verteidiger des Gegners hast du normalerweise ohnehin nichts zu tun. Und deren Inkassobüro musst du auch nicht bezahlen, bevor das Gericht entschieden hat.

WalnutXP 22-04-2005 04:27

Zitat:

Zitat von Narodnaja
@makemebub: aber das heisst doch, die haben sieben Monate einfach einen Betrag eingezogen, den ihr jetzt auch nicht zurückbekommt ?

Da ist er selber schuld. Ich gehe mal davon aus, dass das längst verjährt ist. Einspruch gegen eine Abbuchung muss innerhalb von 14 Tagen und nicht erst 7 Monate Später eingereicht werden. Bei mir hat mal irgendeine unbekannte Firma 250 € einziehen wollen, meine Bank hat das wegen nicht ausreichender Deckung zurückgewiesen, und mir dafür 1 € berechnet. Ich bin sofort zur Bank, und hab den einen Euro zurückverlangt. :D Haben die auch ohne Zicken gemacht. ;) Von der Firma, die abbuchen wollte, habe ich nie mehr etwas gehört....

Zitat:

Zitat von Sailor Moon
Unsinn. Da kann ja jeder mit unberechtigten Forderungen an mich herantreten. Deshalb muß ich dem doch nicht antworten. Das kostet ja auch Porto und Umschlag!

Soweit ich weiß, bist du tatsächlich zu einer einmaligen Antwort verplichtet, um mitzuteilen, dass du die Forderungen zurückweist. Die Antwort sollte per Einschreiben geschickt werden, und darf meines Wissens nach unfrei sein. Weitere Forderungen dürfen dann ignoriert werden.

Zitat:

Zitat von Sailor Moon
Ich würde dem Anwalt auch deshalb keinen Schriftverkehr zukommen lassen, weil er sich dann gezielt darauf vorbereiten kann, was Du vor Gericht gegebenenfalls vorlegen wirst. Wozu ihm eine solche Vorlage geben? Wär doch dumm.

Ich habe das so verstanden, als dass er hier von seinem eigenen Anwalt spricht, nicht vom Gegnerischen. Mit dem Verteidiger des Gegners hast du normalerweise ohnehin nichts zu tun. Und deren Inkassobüro musst du auch nicht bezahlen, bevor das Gericht entschieden hat.

Sailor Moon 22-04-2005 10:31

Zitat:

Zitat von WalnutXP
Soweit ich weiß, bist du tatsächlich zu einer einmaligen Antwort verplichtet, um mitzuteilen, dass du die Forderungen zurückweist. Die Antwort sollte per Einschreiben geschickt werden, und darf meines Wissens nach unfrei sein. Weitere Forderungen dürfen dann ignoriert werden.

Völliger Unsinn. Wo hast du das her? Nenne uns Deine Quelle.

WalnutXP 22-04-2005 10:53

Weiß nichtmehr genau....

Papa :D

gersultan 10-05-2005 11:54

Zitat:

Zitat von Sailor Moon
Unsinn. Da kann ja jeder mit unberechtigten Forderungen an mich herantreten. Deshalb muß ich dem doch nicht antworten. Das kostet ja auch Porto und Umschlag!

schweigen kann im Geschäftsverkehr durchaus als stille Zustimmung gewertet werden. Dies ist zB im HGB geregelt.

Einfache "Zahlungsaufforderungen" etc. von unbekannten Firmen kann man als Privat-Person durchaus ignorieren. Aber keine von Firmen, mit denen man sonst im Kontakt steht (zB falsche T-COM Rechnungen etc pp).

Sailor Moon 10-05-2005 12:07

Bitte die genauen Paragaraphen nennen.

gersultan 11-05-2005 00:30

suchst du vielleicht mal selber?! :twink:

Sailor Moon 11-05-2005 05:35

Nein. Wer etwas behauptet, muß es beweisen, nicht wer es bezweifelt, widerlegen. Und zum Beweis gehört die Angabe der Quelle.

Wenn du sie nicht angeben kannst, dann unterlasse solche Behauptungen. Entweder machst du die Sache richtig, oder du hältst den Mund!

Hörensagen hilft hier nicht weiter.

Naos 11-05-2005 08:31

Da muss ich dir recht geben, wobei ich von keinem erwarte, dass er jetzt den genauen Paragraphen mit einfügt. Erfahrungen bringen hier sehr viel, aber wie du schon richtig aufgeführt hast: "Hörsagen" bringt hier absolut nichts.

WalnutXP 11-05-2005 08:52

*lol*

Man kann nicht alles beweisen, was man weiß.

Naos 11-05-2005 09:04

Verlangt auch keiner von dir. Hier in dem Topic aber irgendetwas zu posten, was du denkst mal gehört zu haben, in dieser oder einer ähnlichen Art bringt uns hier nicht weiter :hmm:

raptorsf 11-05-2005 09:39

wir sind ja alles keine Rechtsanwälte und deswegen sind unsere Tipps und Erfahrungen sicher mit Vorsicht zu geniessen - aber dafür verlangen wir ja auch kein Geld :)

Trotzdem finde ich es etwas billig und arrogant, gleich Gesetzestexte zu fordern wenn jemand seine Hilfe anbietet. Wie schon gesagt ist alles unendgeldlich hier.

Ich halte mich auch besser etwas zurück, weil die Deutsche und Schweizerische Rechtssprechung und vor allem die Ausdrücke (richtlicher Mahnbescheid habe ich zu Anfang für mich falsch übersetzt, bei uns heisst das Betreibung) varieren.

Trotzdem viel Glück Naos - und lass dich einfach nicht einschüchtern, dieser Satz gilt sicher in jedem Land und gegen jede Behörde und Firma ;)

Sven 11-05-2005 09:54

Zitat:

Zitat von Sailor Moon
Nein. Wer etwas behauptet, muß es beweisen, nicht wer es bezweifelt, widerlegen. Und zum Beweis gehört die Angabe der Quelle.

Wenn du sie nicht angeben kannst, dann unterlasse solche Behauptungen. Entweder machst du die Sache richtig, oder du hältst den Mund!

Hörensagen hilft hier nicht weiter.

Ok, sollen wir dich bei deiner nächsten Aussage darauf festnageln?

Also halt lieber selbst den Rand....

gersultan 11-05-2005 12:53

Zitat:

Zitat von Sailor Moon
Nein. Wer etwas behauptet, muß es beweisen, nicht wer es bezweifelt, widerlegen. Und zum Beweis gehört die Angabe der Quelle.

Wenn du sie nicht angeben kannst, dann unterlasse solche Behauptungen. Entweder machst du die Sache richtig, oder du hältst den Mund!

Hörensagen hilft hier nicht weiter.

:wrofl:

ich mach es, wenn du erstmal alle deine eigenen Behauptungen hier belegt hast ok? :D

ansonsten: Ich bin Bürokaufmann und selbstständig. Kenne mich schon im HGB und BGB (inkl. Fallentscheidungen von Gerichten) etwas aus, da ich es gelernt habe und auch anwende ;)

und: von DIR lasse ich mir den Mund sicher nicht verbieten :D

ehrlich gesagt: Ich habe einfach keinen Bock für dich die entsprechenden Paragraphen plus Anmerkungen rauszusuchen ok? ^^

WalnutXP 11-05-2005 23:35

Zitat:

Zitat von Sven
Ok, sollen wir dich bei deiner nächsten Aussage darauf festnageln?

Also halt lieber selbst den Rand....

Naja okay, wenn er allerdings tatsächlich in diesen Problemen steckt muss er sich darauf natürlich schon verlassen können.... Wobei ich dann doch eher einen Rechtsanwalt bemühen würde, wenn was auf dem Spiel steht... ;)

Sailor Moon 13-05-2005 01:30

Zitat:

Zitat von gersultan
ehrlich gesagt: Ich habe einfach keinen Bock für dich die entsprechenden Paragraphen plus Anmerkungen rauszusuchen ok? ^^

Dann ist dein Rat auch nichts wert.

Meine Devise ist: wenn du etwas tust, dann tu es richtig, oder laß es ganz.

Ich weiß auch nicht, was das soll? Du hilfst Naos nicht mit solchen unqualifizierten Beiträgen.

gersultan 13-05-2005 02:06

*lach* du bist süß :gf:

wegen "Stillschweigen" etc. war auf dein Posting bezogen... aber egal :D

und zu Naos Problem habe ich das gesagt, was ihm jede Rechtsberatung sagen würde und afaik auch irgendwo auf dem Mahnbescheid steht:

"Wenn die Forderung unberechtigt ist, ist binnen der Frist Widerspruch einzulegen" (oder so ähnlich, hab gerade keinen zur Hand ^^)

Dein "Geblubber" hier ist nicht hilfreich... oder? ^^

Ich frage mich auch gerade, mit welchen Recht du meine Beiträge als unqualifiziert klassifizierst? Weil ich DIR nicht "Beweise" dafür antrete, dass meine Meinungen richtig sind? :lol:

Naos 13-05-2005 06:48

Leute, es langweilt :hmm:

Ich oder besser man erwartet hier sicher nicht, dass die User mit dem BGB vorm Rechner sitzen um ihre Posts zu belgen. Erfahrungen und darauf resultierende Tipps sind hie rgefragt und damit kann ich oder kann man auch was anfangen. Wenn wir jetzt anfangen mit Paragraphen um uns zu schlagen bringt das null! Wir kennen uns hierfür einfach zu wenig aus - oder is hier jemand Anwalt? Dann möge er mich bitte per PM kontaktieren ;)

In einem Punkt geb ich dir SM aber recht: Völliger Schwachsinn sind einfach posts wie, ich hab da mal von meinem Bruder seinem Cousin dessen Onkel seiner Freundin mal was gehört.... ...wie du so schän gesagt hast: "Hörsagen" hilft hier nicht weiter.


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