CnC Foren

CnC Foren (http://www.cncforen.de/index.php)
-   Community allgemein (http://www.cncforen.de/forumdisplay.php?f=27)
-   -   oh fuck! Und jetzt? (http://www.cncforen.de/showthread.php?t=28015)

BurnXout 25-02-2003 22:25

oh fuck! Und jetzt?
 
Ja...Generals wurde verboten! :(

Was gescheit jetzt mit der Community? Dürfen Fansiten nicht mehr über das Militär Programm Generals berichten, oder wie?

Macht mir Angst :(

Alexander 25-02-2003 22:29

Was,wie,wo,wann?
Generals?
Witz oder?

BurnXout 25-02-2003 22:32

Zitat:

Original geschrieben von Alexander
Was,wie,wo,wann?
Generals?
Witz oder?

???? hä ?:confused:

dam0kles 25-02-2003 22:59

Nicht verboten, indiziert... das ist ein Unterschied!

moby3012 25-02-2003 23:10

jo
wenn du 18 bist darfst du trotzdem noch generals kaufen und spielen.

außerdem sind fansites nciht betroffen, da sie auch die östereichische schweizer und insgesamt die internationale community gedacht sind. musst halt nur glaub ich vorher ne art disclaimer amchen das generals erst ab 18 ist, am besten macht sich sowas mit ner kleinen infoseite mit automatischer weiterleitung oder nen kleinem popup.
aber vielelciht gehts auch ganz ohne solche maßnahemn.

AgentLie 26-02-2003 03:08

Kann man das Spiel denn noch Problemslos im Geschaeft kaufen. Also, ohne Bestellung?

Moltke 26-02-2003 03:59

Also, wenn es als jugendgefährdend eingestuft wird, darf es nicht öffentlich ausgestellt werden. Wenn es ab 18 eingestuft wird, darf es das. Da es als jugendgefährdend eingestuft wird, darf es nur auf Anfrage ausgehändigt werden, oder in einem nur für Erwachsene zugänglichen Bereich ausgestellt werden.

Das läuft dann praktisch so ab: man geht zum Verkäufer und sagt: ich hätte gerne einmal "Generals". Der Verkäufer holt es aus dem Lager und man geht damit zur Kasse.

Berichterstattung ist weiterhin erlaubt, nur "Anpreisung" (=kommerzielle Werbung) nicht.

"§ 27
Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 oder 6, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 2, ein Trägermedium anbietet, überlässt, zugänglich macht, ausstellt, anschlägt, vorführt, einführt, ankündigt oder anpreist"
http://www.kindex.de/html/material/juschg.html

Übrigens ist es Jugendlichen auch nicht verboten, solche Spiele zu benutzen, wenn sie irgendwie in dessen Besitz gelangt sind. (Z.B. durch Kauf vor dem 28.2.2003 oder weil es Oma zum Geburtstag geschenkt hat.)

Insgesamt muß ich aber wirklich sagen, daß ist ein anmaßendes, unverschämtes Gesetz im Stile des Absolutismus. Da sieht man, was dabei heraus kommt, wenn man aus guter Absicht alles zu verbieten versucht, was irgendwie verbietbar ist. Dann kommt man zu so einem Nazigesetz.

~Memento~ 26-02-2003 16:40

:cry:
:cry:

So......... nun könn wir alle einpacken.... verdammte indizierung! :mad: :mad1:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:07 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.7.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.