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Alt 11-12-2004, 17:58
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@MewtoX: Tja, so sollte es auch laufen. Wie man sieht halten sich leider nicht alle Händler daran. Die 20€ ist es mir übrigens locker wert!

@Gersultan: Dafür wäre ich dir mehr als nur sehr dankbar.

@LordMordred: Danke für den Link! Zumindest weiß ich jetzt, dass deren Rechnung von 15€ rechtswidrig ist!

Die Rechnung beinhaltet "Versand, RMA-Abwicklung und Transportpauschalte".
Dazu heißt es in §439 (2): Der Verkäufer (also Caretta) hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Edit:
Diese 15€ sollen allerdings erst bei Abholen der Karte bezahlt werden. Ich schätze ich werde die Ersatzkarte in den Rucksack packen, den oben genannten Satz zitieren und einfach gehen.
Zitat:
Zitat von Gersultan
Jedenfalls darf ihn wegen der Gewährleistung keine weiteren Kosten entstehen. Jedenfalls nicht, wenn er zum Verkäufer geht und ihm die Ware übergeben hat.
Ich habe die Karte selbst zum Händler gebracht, samt Originalverpackung und Zubehör. Aber über die Verweigerung der Zahlung der 15€ mach ich mir weniger Gedanken.

Ich denke es macht sich prinzipiell gut ein paar Passagen des Gesetzes zu zitieren.
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Geändert von RedBasti (11-12-2004 um 18:09 Uhr).
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