@MewtoX: Tja, so sollte es auch laufen. Wie man sieht halten sich leider nicht alle Händler daran. Die 20€ ist es mir übrigens locker wert!
@Gersultan: Dafür wäre ich dir mehr als nur sehr dankbar.
@LordMordred: Danke für den Link! Zumindest weiß ich jetzt, dass deren Rechnung von 15€ rechtswidrig ist!
Die Rechnung beinhaltet "Versand, RMA-Abwicklung und
Transportpauschalte".
Dazu heißt es in §439 (2): Der Verkäufer (also Caretta) hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Edit:
Diese 15€ sollen allerdings erst bei Abholen der Karte bezahlt werden. Ich schätze ich werde die Ersatzkarte in den Rucksack packen, den oben genannten Satz zitieren und einfach gehen.
Zitat:
Zitat von Gersultan
Jedenfalls darf ihn wegen der Gewährleistung keine weiteren Kosten entstehen. Jedenfalls nicht, wenn er zum Verkäufer geht und ihm die Ware übergeben hat.
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Ich habe die Karte selbst zum Händler gebracht, samt Originalverpackung und Zubehör. Aber über die Verweigerung der Zahlung der 15€ mach ich mir weniger Gedanken.
Ich denke es macht sich prinzipiell gut ein paar Passagen des Gesetzes zu zitieren.