Gewährleistung ist der gesetzliche Ausdruck für Garantie.
Der Verkäufer ist 24 Monate zur Gewährleistung (Garantie) verpflichtet. Ob und in wie weit der Verkäufer dann die Gewährleistung an den Hersteller weiterleitet ist für den Käufer erstmal unerheblich. Jedenfalls darf ihn wegen der Gewährleistung keine weiteren Kosten entstehen. Jedenfalls nicht, wenn er zum Verkäufer geht und ihm die Ware übergeben hat.
Ich würde an den Verkäufer via Einschreiben mit Rückschein ein Schreiben schicken, in dem ich ihm eine letzte Frist von 10 Werktagen setze (genaues Datum bis wann!!), die bisher geleistet Zahlung wegen Unrechtmäßigkeit zurückfordere und auf den Klageweg hinweise.
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