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Alt 21-03-2003, 10:06
Beret
Guest

 
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solche, die viren weiterschicken, auch wennunabsichtlich KÖNNEN verklagt werden,keine Frage.

Wenn eine Zivilperson einen gefälschten 100 € Schein zum zahlen verwenden will, bekommt er auch dann Probleme, wenn er den Schein nicht gefälscht hat.
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