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Alt 18-02-2004, 23:53
iLu iLu ist offline
Mirage Förster

 
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Ich hab hier mal einen kleinen Auszug aus einer Readme von einer Gruppe die oft Spiele Released

Zitat:
Always remember:
~~~~~~~~~~~~~~~~
We do this just for FUN. We are against any profit or commercialisation of piracy. We do not spread any release, others do that. In fact, we BUY all our own games with our own hard earned and worked for efforts. Which is from our own real life non-scene jobs.
As we love game originals. Nothing beats a quality original.

"If you like this game, BUY it. We did!"
Naja, ich kann das zwar nicht glaube das sie alle Games kaufen aber naja

Zitat:
Ääähhmm...
Eine sicherheitskopie für sich selbst ist legal, aber sobald sie den Besitzerwechselt ist es illegal
Das hab ich von einem Fachinformatiker ausm Geschäft
Nach dem neuen Gesetz darf man kein Kopie von einer Musik, Game, Film CD machen die mit einem Kopierschutz geschüzt ist.

edit: Habe gerade diesen Text gefunden der hier vielleicht licht in die Sache bringt

Zitat:
Was ist erlaubt ?
( Stand ab 13.09. 2003, neues Urheberschutzgesetz ! )

Grundsätzlich ist die Herstellung einer sogenannten Sicherheitskopie von Software erlaubt.
Es ist jedoch hier zu unterscheiden zwischen einer Kopie von Software und etwa einer Musik-CD.
Nach dem neuen § § 95a bis 95d UrhG ist es jetzt verboten  Kopierschutz zu umgehen . Das hat natürlich Folgen da kein Hersteller seine Produkte ohne Kopierschutz verkauft. Aber bei Computerprogrammen gilt dies ausdrücklich nicht. Auf Computerprogramme finden diese Bestimmungen keine Anwendung.( § 69a Abs.5 UrhG).
Sie können also weiterhin, ausschließich für den privaten Gebrauch, eine Sicherheitskopie anfertigen. Weitergabe, Vertrieb, Verleih u.s.w. ist natürlich verboten. Auch der Trick die Orginalsoftware zu kopieren und dann zu verkaufen geht nicht, dann wird aus der Sicherheitskopie eine Raubkopie.
Gem. § 69d Abs.2 UrhG darf die Anfertigung einer Sicherheitskopie durch den Lizenzgeber aber untersagt werden. Ausnahme: Wenn zu befürchten ist, dass aufgrund Dauereinsatzes oder Nutzungsbedingungen mit einer Zerstörung der Orginal-CD zu rechnen ist. Die genaue Auslegung überlasse ich hierbei lieber den Juristen.
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