Rechtschreibreform: Nur Unstrittiges ab 1. August gültig
Dienstag, 12. April 2005, 21.51 Uhr
Die Rechtschreibreform wird am 1. August nur teilweise für die deutschen Schulen und Behörden verbindlich. Zunächst sollten nur die unstrittigen Teile der Reform in Kraft treten, teilte die Kultusministerkonferenz (KMK) in Bonn mit.
Nach Darstellung der KMK zählen zu den unstrittigen Neuschreibungen die Laut-Buchstaben-Zuordnung (also Doppel s statt ß), das Zusammentreffen dreier Konsonanten (Schifffahrt) und die Fremdwortschreibung. Verbindlich werden sollen auch die neuen Regeln für die Schreibung mit Bindestrich sowie die Groß- und Kleinschreibung.
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