Einzelnen Beitrag anzeigen
  #53  
Alt 22-04-2005, 04:27
WalnutXP WalnutXP ist offline
Avatar

 
Registriert seit: Aug 2003
Beiträge: 1.687
WalnutXP hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
Zitat:
Zitat von Narodnaja
@makemebub: aber das heisst doch, die haben sieben Monate einfach einen Betrag eingezogen, den ihr jetzt auch nicht zurückbekommt ?
Da ist er selber schuld. Ich gehe mal davon aus, dass das längst verjährt ist. Einspruch gegen eine Abbuchung muss innerhalb von 14 Tagen und nicht erst 7 Monate Später eingereicht werden. Bei mir hat mal irgendeine unbekannte Firma 250 € einziehen wollen, meine Bank hat das wegen nicht ausreichender Deckung zurückgewiesen, und mir dafür 1 € berechnet. Ich bin sofort zur Bank, und hab den einen Euro zurückverlangt. Haben die auch ohne Zicken gemacht. Von der Firma, die abbuchen wollte, habe ich nie mehr etwas gehört....

Zitat:
Zitat von Sailor Moon
Unsinn. Da kann ja jeder mit unberechtigten Forderungen an mich herantreten. Deshalb muß ich dem doch nicht antworten. Das kostet ja auch Porto und Umschlag!
Soweit ich weiß, bist du tatsächlich zu einer einmaligen Antwort verplichtet, um mitzuteilen, dass du die Forderungen zurückweist. Die Antwort sollte per Einschreiben geschickt werden, und darf meines Wissens nach unfrei sein. Weitere Forderungen dürfen dann ignoriert werden.

Zitat:
Zitat von Sailor Moon
Ich würde dem Anwalt auch deshalb keinen Schriftverkehr zukommen lassen, weil er sich dann gezielt darauf vorbereiten kann, was Du vor Gericht gegebenenfalls vorlegen wirst. Wozu ihm eine solche Vorlage geben? Wär doch dumm.
Ich habe das so verstanden, als dass er hier von seinem eigenen Anwalt spricht, nicht vom Gegnerischen. Mit dem Verteidiger des Gegners hast du normalerweise ohnehin nichts zu tun. Und deren Inkassobüro musst du auch nicht bezahlen, bevor das Gericht entschieden hat.
Mit Zitat antworten