seh ich auch so. wobei das gleiche für einwanderer gelten sollte. generell sollte man ein maß festlegen, ab wann ein ausländer/asylant anstatt seiner gefängnisstrafe/n (erreicht durch addition oder eine folgenschwere tat) eine ausweisung kriegt. auch das 10malige widerspruchsrecht an zich gerichten sollte verringert werden.
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