Ich hab auch mal eben gegoogelt und folgendes gefunden
1. Die Grenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse beträgt 400 € monatlich. Die früher geltende Höchstarbeitsgrenze von 15 Wochenstunden ist ersatzlos entfallen.
2. Für den Arbeitnehmer bleibt der Minijob steuer- und sozialversicherungsfrei.
3. Der Arbeitgeber muss für jeden Minijob Pauschalabgaben in Höhe von 25 % des gezahlten Arbeitsentgelts (12 % Rentenversicherung, 11 % Krankenversicherung und 2 % Pauschsteuer) an die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft abführen; für Minijobber, die privat oder gar nicht krankenversichert sind, entfällt der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Kleinbetriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern zahlen zusätzlich 1,3 % des Arbeitsentgelts als Umlagebeitrag nach dem Lohnfortzahlungsgesetz an die Minijob-Zentrale.
Also muss ich mich da nochmal erkundigen. D.h. ja eigentlich, dass ich keine Abgaben zahlen muss.
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Halfter, Stricke werden faulen
Nasenringe endlichen fallen.
Zaum und Sporen ewig rosten
Und die Peitsche nie mehr knallen. | Diesem Tag gilt unser Streben -
Kuh und Pferd und Gans und Schwein -
Selbst wenn wir ihn nicht erleben,
Unser Ziel muss Freiheit sein. | - George Orwell |
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