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Alt 01-02-2006, 15:26
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Junker Junker ist offline
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Junker ist...
Aber bevor du mit den § vor deinem Vermieter rumwedelst versuche es auf dem normalen Weg zu regeln. Meistens ist der Weg in das BGB damit verbunden, dass mit mal Anwälte hinzugezogen werden, es mit mal sehr teuer wird, noch mehr Stress da ist.
Zudem hab ich nur grob die § hier wiedergegeben und diesen Fall nicht anhand der § beurteilt.
Die AGB sind eben wichtig. Also der Mietvertrag mit dem Kleingedruckten.
Ich bin eher auf rechtliche Fragen ab Beginn der Planungsphase eines Baus bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist getrimmt.
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Verdammt, wurde aber auch Zeit.

Geändert von Junker (01-02-2006 um 15:31 Uhr).
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