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Alt 29-03-2006, 23:00
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Doch einige Nationalhymnen unterliegen scheinbar den GEMA-Rechten (wobei mich mal interessieren würde welche). Das bedeutet: Jeder, der eine öffentliche Vorstellung/Übertragung macht, bei der Stücke gespielt werden, die den GEMA-Rechten unterliegen, muss dafür bezahlen. Dies würde bei der WM dann wohl insbesondere Gastwirte treffen, die Spiele in ihrer Kneipe oder auf Leinwänden übertragen wollen.
Du darfst für dich alleine aber jederzeit jede Nationalhymne genauso wie jedes Musikstück spielen ohne dafür zahlen zu müssen, öffentlich jedoch nur alles, was nicht den GEMA-Rechten unterliegt.

Ich bin jetzt einfach mal so frei zu bezweifeln, dass die deutsche Nationalhymne der GEMA unterliegt (obwohl ich es nicht weiß, und nicht nachgeprüft habe, sondern legiglich eine unbegründetete Behauptung aufstelle), und insofern dürfte auch jeder sie spielen (wenn ich mich nicht geirrt habe )
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