Also die Nationalhymne gehört meines Wissens nach zur Public Domain. Dafür darf also niemand Gebühren oder ähnliches verlangen.
Was aber nicht zur Public Domain gehört sind individuelle Aufführungen. Wenn man also die Nationalhymne singt oder sonst irgendwie aufführt, hat man selbst die Rechte an dieser Aufführung und darf dafür auch Gebühren durch die GEMA eintreiben lassen.
Das betrifft alles was sich in der Public Domain befindet, also beispielsweise auch Stücke von Mozart usw.
An den Stücken von Mozart hat niemand die Rechte, aber an einer einzelnen Aufführung seiner Stücke schon.
Für die WM sollte das aber eigentlich durch die GEZ gedeckt sein. Gastwirte die das Fernsehprogramm in ihrem Betrieb zeigen, müssen dafür ja Gebühren bezahlen. Meines Wissens nach darf die GEMA da keine weiteren Gebühren verlangen, was der Fernsehsender ausstrahlt liegt in deren Ermessen, die ARD muss sich also darum kümmern die Ausstrahlungsrechte für diese Aufführung zu besitzen. Zumindest habe ich das so verstanden, bin aber auch kein Fachmann.
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Geändert von Magicq99 (07-04-2006 um 10:13 Uhr).
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