Nein, Sven, der Text ist nicht verboten.
Aber es gibt einen Briefwechsel zwischen Adenauer und Heuss und zwichen Kohl und Weizsäcker, worin sich darauf geeinigt und im zweiten Fall bestätigt wurde, daß bei offiziellen Anlässen nur die dritte Strophe gesungen werden soll. Trotzdem ist die deutsche Nationalhymne das Deutschlandlied.
Also, Sven, erst informieren, dann zensieren, gell?
Hier nachzulesen:
http://www.bund.de/nn_58868/Microsit...html__nnn=true
http://www.bund.de/nn_58872/Microsit...html__nnn=true
So, wie wäre es jetzt, wenn du deinen Fehler zugibst, und meinen Text wieder herstellst?