da ich kein neues thema aufmachen möchte schreibe ich es mal hier rein, da es mehr oder weniger passt

und einige hier ja auch meinen sie müssen ein messer bei sich haben
zuerst mal, es handelt sich um unsere gesetze, die ntowehr betreffen^^
also ein polizist sagte mir mal, dass man sich nur mit den waffen/werkzeguen/... verteidigen dürfte, mit denen man angegriffen wurden
und brachte auch ein beispiel:
eine person ist in ein geschäft eingestiegen und dies hat der besitzer mitbekommen.er hat dann sein gewehr genommen und ist runter gegangen.er wusste aber er darf nicht schießen. dann wurde er vom einbrecher angegriffen und der besitzer hat mit dem gewehrkolben zu geschlagen.das ende des liedes war,der laden besitzer hat die höhere strafe bekommen,da er mit dem gewehrkolben drauf geschlagen hat.
und heute sagte mein rechtskundelehrer, das stimmt so nicht, dass man sich nur mit den waffen/werkezgeun verteidigen dürfe, mit denen man angegriffen wurde
es ist zwar klar, denke ich, dass man einen nicht erschießen darf, wenn man geschlagen wird, aber wie sehen da die gesetze aus?
leider finde ich nichts, was die eine oder andere version belegt
kann mir wer helfen?^^