Wie es Chriss schon richtig gesagt hat, gibt es festgeschrieben Regeln, damit eine Festplatte als wirklich gelöscht angesehen wird, im rechtlichen Sinne gesehen.
Hier ein Link der deutschen Vorschriften ->
http://www.datenschutzzentrum.de
In wieweit dies auch in der Schweiz gilt ist mir nicht bekannt.
Aber so ganz nebenbei, wundert es mich doch schon sehr welche zerstörerische Energie hier manche an den Tag legen.
