In Bezug auf das TDG muss ich dir Recht geben, da mir dessen Außerkrafttreten bisher unbekannt war.
Im Rest allerdings bin ich weiterhin anderer Meinung.
Ihr seid zum einen kein Mediendienst. Die Unterscheidung wurde dahingehend aufgehoben, dass es nur noch "Telemedien" (ungleich Mediendienst) gibt. (Welch glorreicher Neologismus

)
Bezgl. § 5 TMG stimme ich mit dem RA Bahr (von deinem Link "Es bleibt weitestgehend alles beim altem") überein. Es bleibt bei den Regelungen des bisher auch angewandten Rechts - d.h. es ist immer noch sehr empfehlenswert ein Impressum zu führen. Alles andere wäre fahrlässig, da eindeutige Rechtsprechungen fehlen und ein unspezifiziertes Gesetz keine 100% Rechtssicherheit gewährt.
Mal abgesehen davon gehört es einfach schon rein zur Information der Nutzer zu einem Internetangebot.
Quelle: Bundesministerium der Justiz:
http://www.gesetze-im-internet.de/tm...017910007.html