Ähhhh gersi, solltest mich gut genug kennen das du weist wie ich es gemeint hatte.
Hierzulande sind die von dir genannten Artikel und noch einige mehr nicht grundsätzlich Rückgabe fähig, dies gilt aber auch bei Telefon/Haustür und I-Net.
Dennoch wäre ich dafür das alle Artikel die über das Fernabsatzgesetz mit Rückgaberecht versehenen Artikel auch in Geschäften damit "ausgestattet" wären.
Mittlerweile ist man (bei ordentlichen Händlern) übers I-Net eh besser bedient.
Es kommt der §312BGB zum tragen und seine Ausnahmen nach §312b, was spricht nun dagegen diesen auch auf die normalen Geschäfte umzusetzen/anzuwenden?