Zitat:
Zitat von Sven
Juhu
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...530393,00.html
Demnach werden die beiden zu Grunde liegenden Klagen nun an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet das dann zu einem späteren Zeitpunkt darüber entscheiden wird.
Was allerdings jeder Pendler jetzt schon machen sollte:
Einen Antrag auf Steuerermäßigung stellen, seine Fahrtkosten dort ab dem ersten Kilometer eintragen und gleichzeitig einen Widerspruch gegen die Kürzung der Pauschale (Formular gibt es bei den Finanzämtern) unterschreiben.
Die Gefahr, daß das Bundesverfassungsgericht anders entscheidet als der Bundesfinanzhof ist mittlerweile als äußerst gering anzusehen, es werden damit wohl kaum Rückforderungen des Finanzamtes zu erwarten sein - und man spart bares Geld.
Tut man obiges allerdings nicht hat man dennoch keine Steuerrückzahlung zu erwarten - das geld ist dann definitiv verloren.
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Das ist mal wieder eine sehr gute Nachricht.

Ich Glaube auch nicht, das vom Bundesverfassungsgericht eine andere Antwort zu erwarten ist.