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Alt 24-03-2008, 19:21
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saemikneu saemikneu ist offline
Pastafari

 
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Style: Allie
Da müsstest du einen Rechtsanwalt fragen, wie das bei euch ausschaut (ich kenne nur die Regelung in der Schweiz):

Für die Veröffentlichung braucht es die Zustimmung aller beteiligten Personen - also die Chatpartner.
Wenn jemand ablehnt, müssen Bezüge zur Realität (bzw die Erkennung der Person) verhindert werden.
Was heisst das?
- Namen (auch Nicks) ändern
- Inhalt (persönliches) zensieren
- nur was von generellem, öffentlichem Interesse sein kann, darf publiziert werden.
Also wenn A (Rudolf Mustermann) sagt, dass er B (Max Musterhasen) umbringen will und es ernst gemeint ist. Da besteht ein öffentliches Interesse, B zu schützen. Als Beweis darf die Aussage von A dienen. Die Anwendbarkeit im Internet ist hier aber sehr schwer (Beweislast, Validität).
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Offizieller Groupie der "Schnitzelfresser"
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