Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, geht es um ein laufendes Verfahren.
Nachträglich kann man da wohl keine Versicherung abschliessen und rückwirkend in Anspruch nehmen.
Wenn Du in der Gewerkschaft bist, kann Du dir aber dort für den aktuellen Fall Rechtsbeistand holen.
Ab welchem Zeitpunkt eine neu abgeschlossene Versicherung in Anspruch genommen werden kann, steht normalerweise in den Geschäftsbedingungen.
Das kann, wenn ich nicht Irre aber zeitlich abweichen.
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