Zitat:
Zitat von Amosh
Sorry, aber des is falsch. Sowas würde unter den Punkt Gewährleistung fallen, die bei einem Privatkauf aber nicht gegeben ist.  Bei sowas hat der Käufer dann schlicht und ergreifend Pech gehabt.
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Nein das ist nicht korrekt, du hättest Recht wenn er das ausschliessen würde was aber faktisch keiner tut. Damit greift das schon
Solage "Da blablabla schliesse ich Garantie, Gewährleistung und Rücknahme aus..." da nicht steht bist du sehr wohl haftbar! Für verschwiegene Mängel greift aber auch dieser tolle Satz nicht, Betrug ist Betrug, egal ob Kaffeefleck der nimmer rausgeht oder Karrosseriemangel der vertuscht wird! Ich finde es nicht gut dass man das hier auf die leichte Schulter nimmt
Mfg.
EDIT: Kennst du Sandstrahlen? Alternativ auch Oberfläche leicht anschleifen (für sorg.- und zeitloses Muster) und anschliessend mit Klarlack versiegeln. Es gibt viele Methoden die Oberfläche auch nur geringfügig zu verändern sodass mann ichts mehr sieht. Das einfachste wäre aber das Komplette Teil mit dem Zeugs zu waschen, so hat man eine absolut gleichbleibende Färbung und es sieht vielleicht sogar gewollt aus :P