Na dann wird deine Freundin eh nen Brief vom Ordnungsamt mit der Begründung und der zu zahlenden Kosten erhalten, da nur allein die Polizei von öffentlichen Parkplätzen abschleppen lassen darf.
EDIT: Hört sich jetzt etwas widersprüchlich zu meiner ersten Antwort an, jedoch ist der Unterschied recht einfach.
Öffentlich Parkplätzen dürfen nur durch die Polizei (die Anzeige hierzu kann aber von Jedermann kommen) "geräumt" werden.
Private Parkplätze vom Eigentümer und oder der Polizei, falls z.B. durch falsches parken eine Feuerwehrzufahrt blockiert wird.
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Gruß AMD-Powered
Geändert von AMD-Powered (16-12-2009 um 12:31 Uhr).
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