Also bei Ordnungswidrigkeiten kann man 14 Tage Widerspruch einlegen

und es auf einen Termin bei Gericht ankommen lassen,der wird *fast* immer abgewiesen wegen Geringfügigkeit!na wenn nicht zahlt man richtig

aber es klappt fast immer
So *Kranzgeld* erhält man nach lösen einer Verlobung und zwar die Frau,weil sie ja nu keine Jungfrau mehr ist *chi* stammt noch aus Kaiserszeiten und gild immer noch
