Zitat:
S20) F: "Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden." - Kann ich auch per E-Mail abstimmen?
A: Auf einer Mitgliederversammlung kann aus rechtlichen Gründen nur persönlich (man muss da sein) abgestimmt werden. Auch darf einer nicht für einen anderen abstimmen!
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Warum kann man denn keinen bevollmächtigen, mit unterschriebenem Brief oder ähnlichem?
Klar eine Abstimmung soll real stattfinden, aber wenn Mitglieder aus Österreich immer immense Fahrtkosten in Anpspruch nehmen müssen, um ein Stimmrecht zu haben, finde ich das schade.
Du sagst aus rechtlichen Gründen, die Bevollmächtigung ist rechtlich Korrekt, soweit ich weiss.