immer ab mit den köpfen...u. das gleich nach dem entgültigem vollstreckungs bescheid.
mörder,terroristen,menschenhändler(yuri is einer von denen),totschläger nur bedingt,sittiche sowieso (aber zu erst den schniedelwutz -damit sie auch was davon haben ,von den schmerzen versteht sich -...

)-von wegen kindheit u. so- *was du nicht willst was man dir tut.......*
dieben sollte man die klauende hand abhacken (dann machen sie es nie wider ..wetten? -zu mindestens in den fanatik ländern wird es noch so gehandhabt/ab...

)
zuhälter standrechtlich erschossen.
dealer auch wech.....(baue nämlich selber an)
der bis hierhin reichende post, is mein totaler ernst
noch jemanden vergessen???

...wenn ja auch kopf ab ....
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quote:
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Original geschrieben von TMOA
das stimmt nicht, ich weiß zwar nicht wie lange genau bei uns lebenslänglich ist, aber es ist nicht ein leben lang, wenn man einen wirklich sein leben lang weg sperren will, da kommt er in ne geschlossene anstallt und nicht ins gefängnis
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so dann laßt mal craim an die antworten ran....
1. lebenslang (LL) liegt in D- bei 15 jahren ,bei den amis 25 jahre.
2. lebenslang bedeutet das der strafgefangene keine bewährung vor den 15/25 jahren bekommt...erst nach den 15/25 j wird eine anhöhrung gemacht ,wenn der straftäter nicht sogar mehrmals lebenslänglich bekommen hat.
3. ein straftäter kommt in eine haft -anstallt..niemals in eine therapeutische anstallt.
4. ein straftäter der mit lebenslänglich verurteilt is, kommt in eine hochsicherheits-anstallt...(man darf auch gefängnis, zu haft anstallt, sagen)
5. eine sogenannte *anstallt* wird von den *männern in weißen kitteln* geleitet u. zählt zu den landes- kranken -häusern (LKH)...ob offen o. ne geschloßene anstallt
so wenn ihr noch mehr fragen haben solltet ...z.b:wie erkenne ich vorzeitig nen sittich -wie mach ich ihn mir gefügig/unterdrücke ihn/mißhandele ich ihn,
wie/womit mach ich nen leckeren aufgesezten zu weihnachten o. anderen anlässen,wie verkürze ich meine haftstrafe (natürlich keine LL-häftlinge)...u.s.w....
craim der sagt:
``jetzt wollt ihr bestimmt wissen woher weiß der das alles....´´
....-*schwere räuberische erpressung,mit schuss-waffe*...3 j ohne bewährung + 2 j führungs -aufsicht nach der haftstrafe.
führungs-aufsicht = das selbe wie ne bewährung ...aber ...
bei einer bewährung brauch man keine haftstrafe absitzen....der haken is folgender....
die bewährung fällt meistens um ein vielfaches mehr aus wie die haftstrafe ...u. wenn man in der bewährungs -zeit...
---B.s: 3 jahre haft auf 5 jahre bewährung freigegeben--
...negativ auffällt/straffällig -wird o. einer ....
*mich nur anschwärzt*.... das man ihn körperlich ne`verletzung zugefügt habe (er hat sich z.b: selber verletzt)......würde man sofort einfliegen u. die haftstrafe die zur bewärung ausgesetzt war, voll absitzen.
den vor gericht hat ein ...
beamter =eineinhalb -stimmen
ein zivilist =eine -stimme
einer auf bewärung =ne halbe - stimme
ja hart aber ungerecht.....