Zitat:
Original geschrieben von VB82
§ 8 Reinigung des Rektums
Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. [...]. Im Bedarfsfall sind die Reinigungs-fähnchen beidseitig (!!!) zu benutzen.
|
Jaeh, das stell ich mir ja angenehm vor...
Apropos bescheuerte Gesetze: Im Qatsch Comedy Club gabs heute ein Fundstück der Woche. Eine Sammlung total bescheuerter, aber noch geltender Gesetze... Ich will sie jetzt nicht falsch zitieren, daher post ich nicht, was ich im Gedächtnis hab, aber sobald die HP aktualisiert ist werde ich da mal ein paar rausschreiben
