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Alt 20-02-2003, 20:02
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Da steht aber auch:

Ferner ist die Erstellung von sicherungskopien der gesamten Software oder Teilen davon, auch zum rein privaten Gebrauch, nicht gestattet.

Diese Aussage ist aber unrechtmässig, denn Kunden recht ist:

Zitat:
Sicherungskopien darf man sich so viele machen wie das eigene Sicherungssystem erfordert. Sichert man also in drei Generationen, darf man auch drei Sicherungskopien machen. Viele Verträge erlauben nur eine Sicherungskopie Das ist aber eine unzumutbare Beschränkung, wenn man selbst umfangreicher sichern will. Die Grenze zwischen Sicherung und Anwendung muß man aber immer respektieren.
Quelle : Klickst du hier!

Naja, wenn dieser Teil der Lizensbedingungen schon nicht stimmt, dann stimmt da bestimmt noch einiges mehr nicht!

Und wenn man sich die Englischen Sounds draufmacht, warum soll es Illegal sein? Ich habs nicht so ganz verstanden? Soweit ich weiss zahle ich für das Produkt Generals. Nicht für die deutsche Version. Zahle ich nicht für die Lizens des Produktes Generals (sprache egal)? Die Sprache ist doch nur ein Nebenprodukt, ein Mittel zur Verständigung! Mehr nicht! Und wenn schon, bei anderen Spieln hat man doch auch die Wahl zwischen mehreren Sprachen! Und selbst bei Windows ist es doch auch einfach möglich eine andere Sprachen einzustellen, warum dann nicht bei Generals?

Auf der Verpackung steht nirgendwo ausdrücklich geschrieben, " Es handelt sich um ein ausschlieslich Deutsches Produkt, eine Deutsche Version, mit nur Deutschen Stimmen, sowie Deutschem Handbuch, Deutschem..." Es steht garnichts in der Art auf der Verpackung! Im Übrigen ist die Deutsche Übesetzung wirklich mehr als nur schwach. Genau wie schon bei TS... Dadurch wird die Qualität des Produkts eindeutig gemindert und daher wäre auch eine Minderung des Preises angemessen, aber das ist ein anderes Thema!

Wenn man Folgendes liest...

Zitat:
Aber bei Schutzhüllenverträgen (Tear-Open-Contracts) kann man den Vertrag doch gar nicht lesen!

Genau deshalb sind diese Verträge zunächst einmal unwirksam. Der Hinweis: "Wer diese Verpackung öffnet, ist automatisch mein Vertragspartner und anerkennt alles was er noch nicht kennt" gilt nach deutschem Recht nicht.

Dann müßten ja Millionen von Lizenzen unwirksam sein!

Die Überlegung ist schon richtig, aber der Fehler wird später geheilt: Wer aufreißt, die Lizenzbedingungen liest und die Software angewidert wieder zurückgibt, hat selbstverständlich keinen Vertrag geschlossen.
D.h. Du kannst das Spiel noch zurückgeben, nachdem du den Vertrag gelesen hast und nicht einverstanden bist damit!
Ich würde in diesem Fall sogar soweit gehn, dass man das Spiel dann noch zurückgeben darf, wenn man nicht mit der Sprache Einverstanden ist! Und die, kennt man ja erst, wenn man das Spiel installiert und getestet hat! Und wenn man alle Stimmen hören will, dann hat man das Spiel durchgezockt!
So, und da EA bestimmt nicht will, das jetzt Tausende ihr Spiel zurückbringen. Denke ich, dass sie nix dagegen haben, wenn Sven und die andren sich die Englischen Sounds organisiern!
Denn im Recht wären wir!
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