Falls noch nicht vorhanden , hier sind alle Gründe der Indizierung :
http://www1.giga.de/giga/downloads/d...pcnews,00.html
und hier die Beantwortung einer Mail von Seiten der Bjps :
Hier mal meine Antwort der BPjS:
Zitat:
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"Sehr geehrter Herr [Zenisiert],
die Indizierung des Spieles "Command&Conquer Generals" wird am 28.02.03
mit Veröffentlichung der Entscheidung im Bundesanzeiger wirksam. Ab
diesem Zeitpunkt ist es untersagt, das Spiel an Kinder und Jugendliche
abzugeben oder es zu bewerben. Da es sich in diesem Fall um eine
Eilentscheidung im vorläufigen Verfahren handelt, wird sich das
Zwölfergremium der Bundesprüfstelle im April noch einmal mit dem Spiel
beschäftigen, die Firma EA hierzu anhören und dann endgültig
entscheiden. Bis zu dieser Entscheidung ist "C&C Generals" jedoch
indiziert.
Unter das Werbeverbot fällt nach der Rechtsprechung auch die sogenannte
gegenstandsneutrale Werbung, d.h. die Nennung des Titels oder die
Abbildung von Szenen aus dem Spiel allein ist danach schon als
Anpreisung zu verstehen. Ausnahmen gelten nur für die journalistische
oder wissenschaftliche Berichterstattung. Nach anderer Auffassung ist
als "Werbung" nur die positive Bewertung des indizierten Mediums im
Zusammenhang mit der Nennung von Bezugsquellen zu verstehen. Zu der
Problematik des Werbeverbots und zur Frage, ob das Tragen eines C&C
T-Shirts erlaubt ist, sollten Sie sich bei einer Staatsanwaltschaft
erkundigen, da die Einhaltung der Vorschriften des GjS bzw. die Ahndung
von Verstößen gegen das Gesetz nicht zu den Aufgaben der
Bundesprüfstelle gehört, sondern Sache der Strafverfolgungsbehörden ist.
Wer das Spiel vor dem 28.02. erworben hat, egal welchen Alters er ist,
muss es nicht abgeben, denn der Besitz selbst ist nicht untersagt,
sondern nur der Verkauf und Vertrieb.
Die Indizierung des Spieles gilt immer nur für das deutsche Bundesgebiet
und hat keine Auswirkungen auf andere Länder. Daher können Minderjährige
im Ausland das Spiel weiterhin spielen. Nach § 3 Abs. 1 GjS (ab April §
15 Abs. 1 JuSchG) darf jedoch ein indiziertes Medium an einem Ort, der
Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen
werden kann, nicht ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst
zugänglich gemacht werden. Die Mitgliedschaft von Minderjährigen in
Ihrem Clan ist daher meiner Einschätzung nach nicht möglich, da Sie
Ihnen entweder das Spiel selbst zugänglich machen oder, wenn Sie es nur
beschreiben oder diskutieren sollten, das Spiel u.U. bewerben würden.
"C&C Generals" wurde indiziert, weil das Gremium der Bundesprüfstelle
das Spiel als kriegsverherrlichend eingestuft hat. Insbesondere die
Bezugnahmen auf reale Schauplätze (US-Truppen marschieren in Bagdad
ein), gerade im Zusammenhang mit der aktuellen politischen Lage, waren
hierfür ausschlaggebend. Mit der Indizierung ist keine negative
Bewertung der Spieler von "C&C Generals" verbunden; die Bundesprüfstelle
hat mit ihrer Entscheidung lediglich zum Ausdruck gebracht, dass das
Spiel nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehört. In diesem
Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass der Gesetzgeber die
Kriegsverherrlichung, die bisher als einfache Jugendgefährdung gilt, mit
Einführung des neuen Jugendschutzgesetzes im April als schwere
Jugendgefährdung einstuft.
Sicherlich gibt es auf dem Spielemarkt auch andere Spiele, die
jugendgefährdend sind, die aber noch nicht indiziert wurden. Das ist
darauf zurückzuführen, dass die Bundesprüfstelle immer nur auf Antrag
einer Jugendbehörde (im Fall von C&C Generals das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend) tätig werden kann. Falls Ihnen
daher ein Spiel als jugendgefährdend auffällt, sollten Sie Ihr örtliches
Jugendamt oder das zuständige Landesministerium hierüber informieren,
damit von dort aus bei der Bundesprüfstelle ein Indizierungsantrag
gestellt wird.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind hiermit beantwortet worden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Petra M.
BPjS
"