hui... schon ist die Antwort da
Zitat:
Sehr geehrter Herr P.,
die von Ihnen aufgeworfenen Fragen kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Die Bundesprüfstelle besitzt keine Zuständigkeit zur Strafverfolgung nach dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften. Dies obliegt ausschließlich den Strafverfolgungsbehörden. Irgendwelche Auskünfte meinerseits besitzen keine Rechtsverbindlichkeit und können jederzeit seitens der Strafverfolgungsbehörden anders beurteilt werden. Um es noch einmal darzulegen: Die sachliche Berichterstattung über Spiele ist nicht untersagt. Ab wann die Strafverfolgungsbehörden Sachverhalte im Einzelfall nicht mehr als sachliche Berichterstattung einstufen sondern als Werbung vermag ich auch nicht zu beurteilen.
Im Augenblick gibt es viele Foren, die über Indizierung von Spielen diskutieren. Dies ist natürlich nicht untersagt. Die Foren können sich nennen, wie sie es für richtig halten. Allein die Namensverwendung eines indizierten Spiels ist nicht untersagt. Abschließend muß ich auch darauf hinweisen, dass es mir nach dem Gesetz über den Rechtsberatungsmißbrauch untersagt ist, detaillierte Beurteilungen über die mögliche Strafbarkeit konkreter Sachverhalte abzugeben. Dies ist den niedergelassenen Rechtsanwälten zugewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
M.
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Namen gekürzt
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Die Foren können sich nennen, wie sie es für richtig halten. Allein die Namensverwendung eines indizierten Spiels ist nicht untersagt.

also ich sehe es so: weitermachen wie bisher, aber das Fanseiten das Spiel nicht "supporten". Also loben, schönreden etc. pp. Eine neutrale Berichtserstattung ist nicht verboten.
Was die User machen obliegt nicht unserer Obhut...