Guter Einwand.
Weiss leider nicht wie sich das ganze dann verhält, gehe aber davon aus, das bei einer evtl. Anzeige oder ähnlichem der Nachweis wann und wo das Spiel gekauft wurde vorgelegt werden muss.
Wobei dann evtl. sollte kein Beleg oder Nachweis vorhanden sein, das ganze Zugunsten der Eltern ausgeht.. denn es geht im Zweifel immer noch für den Angeklagten.
Seht das mal alles nicht so locker, wegen so vermeindlich kleinen Sachen haben schon ganz andre Leute grosse Probleme bekommen.
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