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Alt 05-03-2003, 21:19
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Sepuku Sepuku ist offline
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OL Nick: Sepuku999
Zitat:
Original geschrieben von AuzingLG
Der Totenkopf ist unwirklich. Der sieht nur in dem angefügten Bild so aus. Ich habe meine Generals Hülle umgedreht. Dann brauchte ich einmal sehr viel Fantasie, um die Umrisse eines Totenkopfes herauszu"sehen". Von dem Gesicht gar nicht zu sprechen. Na gut, eventuell sind die 2 Panzer die Augen und der Heli die Nase, den General fungiert als mund. Und was sind dann die Jets und der China und der GLA General? Und: Was ist den so schlimm an der Sonnenergie (slareneg -> Solarenergy)? Also meine Antwort: *prust* *kicher* *soeinblödsinn* Was soll das? Willst du den Thread verspammen, @Sepuku?
Seht ihr !

Ich wusste es viele von euch bemerken es nicht einmal.
Gut getarnt sag ich da nur.

Die 2 jets unter den Augen sind die Ausbuchtungen am Jochbein des Menschlichen Schädels.

Generals wird wachsen zum kompletten Skelett.

Und dann gibts den Skulldance.

http://www.d91.k12.id.us/www/skyline...anskeleton.gif

[EDIT by EEBKiller] Bild in Link umgewandelt, für dich gilt das selbe

Schade

Ach ja zum Staatsanwalt. Ich hab, wie du bereits weisst Gersi, 5 Jahre Jura hinter mir.Auskunft darf er schon geben, aber es hapert an der Zeit.

Staatsanwältin/Staatsanwalt kann nur werden, wer "Volljurist" ist, d.h. wer (jedenfalls nach den gegenwärtigen Ausbildungsgesetzen) zwei juristische Examina bestanden hat. Nach dem 1. Examen im Anschluss an das Studium wird die Referendarzeit von zur Zeit 2 Jahren durchlaufen, mit 3- bis 6-monatigen Stationen bei Gericht, der Staatsanwaltschaft, der Verwaltung, einem Rechtsanwalt und in einer Station nach Wahl des Referendars. Nach dem 2. Examen kann sich der "Assessor" u.a. für den Dienst bei der Justiz entscheiden und sich entsprechend bewerben.

Nach der Einstellung als Richter (in) auf Probe schließen sich mehrere Stationen bei Gericht und Staatsanwaltschaft, bis schließlich nach etwa drei Jahren die Bewerbung auf eine "Planstelle" bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft möglich ist.

Auch wenn das Berufsbild des Staatsanwaltes bzw. der Staatsanwältin in der Öffentlichkeit weitgehend durch sein Auftreten in der Hauptverhandlung vor Gericht geprägt wird, verbringt er bzw. sie den größten Teil der Arbeitszeit am Schreibtisch.

Aufgrund einer Auswertung der ihm bzw. ihr überwiegend von der Polizei zugeleiteten Ermittlungsakten hat er bzw. sie jeweils die verfahrensabschließende Entscheidung (Einstellung/Anklage) zu treffen oder weitere Ermittlungen anzuordnen. In Anbetracht des für einen Staatsanwalt vorgegebenen Arbeitspensums von 630 Verfahren pro Jahr bleibt für eigene Ermittlungen meist nur wenig Zeit. Diese beschränken sich daher in der Regel auf Kapitaldelikte und Verfahren, die besondere juristische Probleme aufwerfen.

Deshalb und auch wegen Gersis Grund ist es unmöglich.

Geändert von Sepuku (05-03-2003 um 21:24 Uhr).
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