Zitat:
Original geschrieben von Sepuku
Ich bin zwar gegen die indizierung , aber mir fällt kein trifftiger Grund ein der die BPJS aufgehalten hätte.
Gibts hier denn keinen Guten Ö-Rechtler der mal hier ein Anfechtungs Gutachten aufsetzen kann.
Für das öffentliche Interesse sind wir wohl genug Leute.
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Das musst Du mir mal erklären.
Für eine Anfechtungsklage braucht man eine Klagebefugnis gem. § 42 VwGO, also ein Verletzung eigener Rechte. Das hat doch mit dem "öffentlichen Interesse" nichts zu tun. Bringst Du hier StrR und ÖR durcheinander ?
Klagen kann nur EA(P).