Zitat:
Original geschrieben von Generlas 2k
Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als einem Computer, in Mehrplatzysteneb oder NEtzwerke mit der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminal zeitgleich einzusetzen.
da stehts
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der Router nutz die Zugangskennung genau 1x
ps.: und da ich keinen Vertag mit der Terrorkom habe, bin ich mal eben auf deren Seite, um mein Wissen zu bestädigen..
In jedem DSL-Tarif steht "Mehrfachnutzung (Router) erlaubt, d.h. es können mehrere PCs gleichzeitig angeschlossen werden."