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Alt 01-04-2003, 23:42
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Moltke Moltke ist offline
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Chaos: Die auf Guantanmo Bay, das sind "unlawfull fighters", also ungesetzliche Kämpfer. Das ist ein juristischer Ausdruck, den das oberste US-Bundesgericht geprägt hat, als man während des zweiten Weltkrieges deutsche Agenten fing, die dabei waren, auf Militäranlagen in den USA Anschläge zu verüben. Hier stellte sich nun die Frage: sind dies reguläre Soldaten? Dann hätten sie als Kriegsgefangene behandelt werden müssen.
Aber sie trugen keine Uniform und waren auf konspirative Weise infiltriert. Die Gerichte der Einzelstaaten waren nicht zuständig, weil die Anschläge auf Bundeseigentum und auf Territorium im Besitz des Bundes verübt wurden. Darum war das oberste Bundesgericht zuständig. Es urteilte, daß es sich bei diesen Attentäter nicht um reguläre Soldaten, sondern um "unlawfull fighters" handele. Daher könne das Kriegsrecht auf sie nicht angewendet werden. Bei der Findung dieses Begriffes hat das Bundesgericht eine Rechtsschöpfung vorgenommen, auf die der Bund heute zurückgreift. (Das amerikanische Recht ist aus englischer Tradition in hohem Maße ein Erfahrungsrecht, das heißt, gefallene Urteile haben absolute Verbindlichkeit für nachurteilende Richter, wenn derselbe Fall vorliegt. Es muß dann wieder so geurteilt werden, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten.)
Sie wurden sodann in einem Zivilprozess zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Wenn die Amerikaner aber jemanden als "enemy prisoner of war" bezeichnen, dann heißt das automatisch, daß sie ihm den offiziellen Status eines Kriegsgefangenen, mit allen völkerrechtlich vorgesehenen Rechten und Pflichten zuerkennen. Das "enemy" versteht sich praktisch von selbst, denn sonst wäre er nicht gefangengenommen worden.

Ich schreibe dies nicht, weil ich die Behandlung der Guantanamo-Gefangenen billige, sondern nur als juristisch-historische Erläuterung zum besseren Verständnis der hier verwendeten Begriffe.

Geändert von Moltke (01-04-2003 um 23:45 Uhr).
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