Zitat:
Original geschrieben von Moltke
... darüber hinaus bleiben alle Spiele mit übermäßiger Gewalt auch ohne Indizierung verboten. Das heißt, ich kann jeden Verkäufer ab sofort verklagen, weil er ein Spiel mit übermäßiger Gewalt verkauft, das nicht indiziert ist...
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Sorry, aber das ist totaler Humbug.
Spiele mit USK-Freigabe dürfen nur an die jeweiligen Altersgruppen verkauft werden. Spiele ohne USK nur an Erwachsene und dies ohne Werbung und nur in seperaten Räumen bzw. auf Nachfrage.
Einen Verkäufer kannst Du nie verklagen. Dieser kann nur eine Strafe von einer Behörde bekommen, wenn er die Altersfreigaben nicht einhält.