Es gibt ein neues Grundsatzurteil seitens des BVG, das besagt, das der Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund eines Haschischfundes nicht rechtens ist, sondern nur vorgenommen werden darf, wenn tatsächlich ein drogenbeeinflusstes Fahren/Handeln vorlag. Ich vermute allerdings, das Du relativ jung bist, tippe mal anfang-mitte 20, da machen die Cops gerne mehr theater, weil sie glauben sie könnten Dir noch was beibringen. Ich als alter Sack könnte denen an der Grenze wenn ich gefickt werde und ich nicht grad ne marokkanische Jahresernte mit mir führe einfach meine jetzt mal angenommene kleine Tüte Grass in die Hand drücken, weiterfahren, und auf den Schrieb betr. "Verfahren eingestellt" warten. selbstverständlich schmuggele ich nicht, aber dies zur Rechtslage, sollte jedoch in keinster Weise als Aufruf zu einer Gesetzes-Zuwiderhandlung verstanden werden. Wer sich weiter informieren will sollte vielleicht mal Begriffe wie BTMG, geringe Menge, nicht geringe Menge googeln.
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