Zitat:
Original geschrieben von Immelmann
Die Bundesregierung oder die BPJS behält sich das Recht vor in schwerwiegenden Ausnahmefällen die USK zu überstimmen und einen Titel zu indizieren. Das heißt eine ab 16 Einstufung ist nicht 100%ig sicher, wenn das Spiel wie z.B. Generals in Augen von irgendwelchen spießigen Beamten, zu gefährlich ist.
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Davon wird immer geredet, aber das stimmt so nicht.
Dieses "Überstimmen" bezieht sich nur auf
Telemedien und nicht auf Trägermedien.
Die Vorschrift, welche eine Indizierung relaubt ist: § 18 I JuSchG
§ 18 VIII S.1 JuSchG verbietet aber eine Indizierung, wenn das Spiel von der USK eingestuft wurde. Und das übrigens nicht nur bis zu einer USK 16-Einstufung, sondern auch bei einer Einstufung als "keine Jugendfreigabe".
§ 18 VIII S.3 JuSchG beschreibt dann wieder den Ausnahmefall für § 18 VIII S.1 JuSchG und dort steht:
"Hat eine anerkannte Einrichtung der Selbstkontrolle das
Telemedium zuvor bewertet, so findet Absatz 1 (Indizierung durch BPjM) nur dann Anwendung, wenn die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach Absatz 1 für gegeben hält."
Viele Gamezeitschriften/Medien haben diesbzgl. falsch berichtet, weil sie wohl das Gesetz nicht genau gelesen haben. Bei Spielen handelt es sich nämlich um Trägermedien und nicht um Telemedien.
Ich kenne den Spieletester der BPjM, der dann auch die Berichte schreibt. Er hat das bestätigt.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.