Schwer zu sagen.
Selbst wenn Du das Spiel über Stream ziehst, speicherst Du es ja dann zum Spielen auf der Festplatte, um es von dort aus zu spielen.
Aber in der Zukunft wird es wohl immer schwerer bestimmte Begriffe genau zu definieren bzw. zuzuordnen.
Hier noch die Definition von Telemedien:
§ 1 III JuSchG:
"
Telemedien im Sinne dieses Gesetzes sind Medien, die durch elektronische Informations- und Kommunikationsdienste nach dem Gesetz über die Nutzung von Telediensten (Teledienstgesetz, TDG) und nach dem Staatsvertrag über Mediendienste der Länder übermittelt oder zugänglich gemacht werden. Als Übermitteln oder Zugänglichmachen im Sinne von Satz 1 gilt das Bereithalten eigener oder fremder Inhalte.
"
Bei der Definition von Trägermedien steht noch, dass das elektronische Verbreiten auch dazuzählt. Dürfte wohl der Streamfall sein.
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