Der gesetzes Text bezieht sich aber nur auf bereicherung @ cem (in der schweiz nennt man das ungerechtfertigte Bereicherung)
Es wird als nur bestraft wenn man sich an der ausgeübten sache bereichert hat, bzw. geld dafür erworben hat.
Wie ist es jedoch wenn amn sich nicht bereichert hat?
Oder bezieht sich das bereichern auf die tatsache, sich des materials im internet bereichert zu haben, und nicht5 auf das geld das dabei erwirtschaftet wird?
Sry ist vielleicht n bissel off topic, aber cem falls du das liest, bitte aufklären , du als Jurist.
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