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Alt 21-10-2003, 17:58
adEaThAbC adEaThAbC ist offline
Havocs Schuhputzer

 
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naja, was verstehst du unter frei?

wenn ich zur 1. Stunde hätte, die aber ausfällt und ich folglich zur 2. Stunde habe, stehe ich ja nicht zur 1. stunde auf um dann ins kaufhaus zu gehen...

oder anderes beispiel: du hast nen tag von der 1. bis zur 6. stunde. die 4. stunde fällt aber aus, also hast du ne freistunde. da käme es ja in den sinn, wenn man die 1ne freistunde mal irgendwo hin geht (kaufhaus z.b. )

laut schulordnung (zumindest laut unserer schulordnung) darf man das schulgelände aber nicht verlassen (während der schulzeit)... also fragen sich die polizisten wenn sie jemanden im kaufhaus sehen, wieso der da eigentlich rumgammelt und nicht in der schule ist....

3. fall wäre: jugendlicher vormittags im kaufhaus... wieso? er hat ferien...

also macht das doch schon sinn
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