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Alt 04-12-2003, 16:17
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Churchill Churchill ist offline
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Bei so einem Auffahrunfall bekommt ja immer der, der auffährt Schuld, außer in besonderen Ausnahmefällen, weil er stets bremsbereit fahren muß.

Er ist also auf Unaufmerksamkeit zurückzuführen und die Unaufmerksamkeit ist auf die durch den Tod der Freundin verständlicherweise verursachte emotionale und psychische Belastung zurückzuführen. Das heißt, Sunowner war damit in so hohem Maße befasst, daß seine Aufmerksamkeit sich vom Straßenverkehr abgewandt hat.

Ich empfehle daher, für einige Monate dem Autofahren zu entsagen. Sollte eine Anklage, Strafbefehl oder Strafzettel wegen des Unfalls erfolgen, kann man den Grund ruhig sagen und wird sicher auf Verständnis stoßen.