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Voraussetzung für (gerechtfertigte) Notwehr ist ein GEGENWÄRTIGER rechtswidriger Angriff. In dem Beispiel oben ist es also keine Notwehr. Abgesehen davon fände ich es feige, mit einem Messer zuzustechen.
Ich habe gestern nacht 4 Türken im Kino gebeten, ruhig zu sein. Die sassen vor mir. Sonst war niemand in der Spätvorstellung. Nach dem Film (2 Uhr) sind die zu viert hinter mir her. Ich war schneller, konnte mich in meinem Wagen noch knapp einschliessen. Dann haben sie davor getreten. Ich habe den Wagen gestartet und die durch die Tiefgarage gejagt. KA ob das hierhin passt, nur gibt es überall Ungerechtigkeiten!
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