Ein
Berliner Gestz:
Feldschutzgesetz
§ 2 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig, ohne dazu
berechtigt zu sein, ....
14. an Bäumen Schaukeln oder Hängematten aufhängt;
19. Zelte, Wohnwagen, Lauben mit Zubehör und ähnliche Baulichkeiten
außerhalb der dafür freigegebenen Grundstücke errichtet
Quelle
Die Bild hat dazu gute Beispiele gebracht: Laut diesem Gestz darf man an einen Apfelbaum keine Kinderschaukel hängen, oder nicht in seinem eigenen Garten zelten
Das Gesetz stammt schon aus dem Jahre 1979 und wurde erst in den letzten Tagen aufgehoben, aber bevor man immer blind gegen die USa wettert sollte man auch lieber mal in seinem eigenen Land suchen...