Zitat:
6. Muss ich mein Autoradio anmelden?
Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kfz zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt ein Radio angemeldet hat. Ansonsten ist das Radio im Auto ein anmelde- und gebührenpflichtiges Rundfunkgerät.
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So viel zum anmelden von nem Autoradio.
Zitat:
als die gez entdeckt hat, das er einen eigenen tv hat, hat er an die 2 jahre nachzahlen dürfen.
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Aber das versteht ich nicht

Soweit ich das auf deren
Homepage verstanden hab, ist ein 2ter Fernseher im Haushalt kostenlos, wenn schon ein anderer Fernseher angemeldet wird.