Bez. Autoradio: Wenns so wäre wie Capt. Kirk behauptet würde es sicher auch auf deren Homepage stehen. Wobei ich in dieser Behauotung eigentlich wenig Sinn sehe. Bez. Autoradio steht folgendes in den Infos der GEZ:
6. Muss ich mein Autoradio anmelden?
Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kfz zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt ein Radio angemeldet hat. Ansonsten ist das Radio im Auto ein anmelde-
und gebührenpflichtiges Rundfunkgerät.
Bez. meines Posts weiter oben: Also wenn man noch bei seinen Eltern wohnt und ein eigenes Einkommen hat, muss man zahlen. genau wie ich vermutet habe!!
Zitat:
11. Müssen Kinder, die im Haushalt der Eltern leben und Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten, Rundfunkgebühren zahlen?
Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen – wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente – haben, das den Sozialhilferegelsatz übersteigt (die Höhe des Satzes erfahren Sie beim zuständigen Sozialamt).
Trifft dies nicht zu, sind die Rundfunkgeräte nicht anmelde- und gebührenpflichtig, sofern für den Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind.
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edit....
@fadmax:
Zitat:
Also die kommen ganz einfach mit einem od. meistens zwei Polizeibeamten, die einfach nur zuschaun wie der Schlüsseldienst deine Tür aufbricht und peinlich wirds ja erst dann, wenn Du dann noch den Kram daheim stehen hast. Ich habs nicht erlebt, aber es kann passieren.
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du behauptest also das die einen durchsuchungsbefehl vom staatsanwalt bekommen um nachzuschaun ob du einen tv zuhause stehen hast? ich wette mit dir um 50€ das es nicht so ist. biste dabei?